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Entscheidung 16 Ok 1/15f×

Entscheidung 16 Ok 1/15f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0109204 Rechtssatz 17.12.1997Zivilrecht
Auch ein marktbeherrschendes Unternehmen ist nicht verpflichtet, den gegen ihn gerichteten Wettbewerb zu subventionieren. Es liegt kein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Abschlussverweigerung vor, wenn ein solches Unternehmen einen "Partne …
RS0117542 Rechtssatz 10.03.2003Zivilrecht
Ein Monopolist oder ein marktbeherrschendes Unternehmen kann nicht gezwungen werden, jeden von einem Dritten gewünschten Vertrag abzuschließen; er kann vielmehr aus sachlich gerechtfertigten Gründen einen Vertragsabschluss ablehnen. Die Beibringung einer Ba …
RS0130403 Rechtssatz 08.10.2015Zivilrecht
§ 5 Abs 1 Z 3 KartG umfasst den persönlichen Schutz von Vertragspartnern des marktbeherrschenden Unternehmens. Potentielle Kunden des marktbeherrschenden Unternehmers fallen nicht in den Anwendungsbereich dieses Diskriminierungstatbestands.
RS0130404 Rechtssatz 08.10.2015Zivilrecht
Ein Generalimporteur für Neufahrzeuge und Originalersatzteile einer bestimmten Marke verstößt nicht gegen das Behinderungsverbot oder das Verbot der sachlich nicht gerechtfertigten Diskriminierung, wenn er Unternehmen außerhalb seines Vertriebsnetzes keine …
RS0130405 Rechtssatz 08.10.2015Zivilrecht
Die Feststellungsbefugnis nach § 28 Abs 2 KartG bezieht sich nur auf den Bereich des KartellG, sodass weder ein Verstoß gegen Art 101 AEUV noch die Nichterfüllung der „Freistellungsvoraussetzungen der Gruppenfreistellungsverordnung“ vom Kartellgericht festg …