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Entscheidung 16 Ok 5/13×

Entscheidung 16 Ok 5/13

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0043414 Rechtssatz 12.05.1965Zivilrecht
Die Prüfung, ob zur Gewinnung der erforderlichen Feststellungen noch weitere Beweise notwendig sind, ist ein Akt der Beweiswürdigung.
RS0109206 Rechtssatz 17.12.1997Zivilrecht
Auch in kartellrechtlichen Sicherungsverfahren ist eine Überprüfung der Beweiswürdigung des Erstgerichts durch den Obersten Gerichtshof als Rekursgericht nur insoweit ausgeschlossen, als dieses den Sachverhalt auf Grund vor ihm abgelegter Zeugenaussagen und …
RS0125748 Rechtssatz 19.04.2010Zivilrecht
Der begründete Verdacht einer Zuwiderhandlung gegen die im Gesetz genannten wettbewerbsrechtlichen Vorschriften muss sich grundsätzlich nicht gegen die Person richten, in deren Räumlichkeiten die Hausdurchsuchung anzuordnen ist. Insoweit kann es daher nicht …
RS0127267 Rechtssatz 09.11.2011Zivilrecht
Zwischen den der Bundeswettbewerbsbehörde zustehenden Ermittlungsbefugnissen besteht keine hierarchische Ordnung. Es ist daher weder die Durchführung eines Auskunftsverlangens noch dessen Ankündigung Voraussetzung für die Erlassung eines Hausdurchsuchungsbe …
RS0129155 Rechtssatz 26.11.2013Zivilrecht
Findet die Verfolgungsbehörde im Rahmen einer Hausdurchsuchung Unterlagen auf, die einen weiteren Wettbewerbsverstoß vermuten lassen („Zufallsfunde“), kann dies ‑ wenn die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen ‑ Anlass zu weiteren Ermittlungen in e …
RS0129156 Rechtssatz 26.11.2013Zivilrecht
Es besteht kein Verwertungsverbot von Zufallsfunden. Die durch den Zweck des Verwertungsverbots nach Art 11 Abs 1 WettbG garantierten Rechte dürfen durch eine Verbindung von Verfahren nicht beeinträchtigt werden.