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Entscheidung 16 Ok 8/14h×

Entscheidung 16 Ok 8/14h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0006641 Rechtssatz 15.09.1964Zivilrecht
Ein Rekursrecht steht im Verfahren außer Streitsachen nur demjenigen zu, dessen rechtliche geschützte Interessen durch den angefochtenen Beschluss beeinträchtigt worden sind (SZ 21/160, SZ 19/333).
RS0063539 Rechtssatz 14.06.1993Undefined
Der relevante Markt ist nach örtlichen, zeitlichen und sachlichen Kriterien zu bestimmen. Bei der sachlichen Abgrenzung ist auf Austauschbarkeitsrelationen aus der Sicht der Bedarfsträger abzustellen. Es kommt in erster Linie auf die funktionelle Austauschb …
RS0124671 Rechtssatz 25.03.2009Zivilrecht
Die Beurteilung des sachlich betroffenen Markts wird nach Lehre und Rechtsprechung nach dem Bedarfsmarktkonzept durchgeführt, das im österreichischen Kartellgesetz in § 23 gesetzlich verankert ist. Derselbe Markt liegt vor, wenn sich die in Frage stehenden …
RS0128247 Rechtssatz 22.10.2012Zivilrecht
Tatbestandsmerkmal und damit materiell‑rechtliches Element eines kartellrechtlichen Anspruchs ist eine privatwirtschaftliche Tätigkeit; fehlt es daran, führt dies zur Abweisung des Begehrens als unbegründet.
RS0129158 Rechtssatz 02.12.2013Zivilrecht
Die Aufgabe der Marktabgrenzung bei der Beurteilung kartellrechtlicher Sachverhalte liegt darin, Wettbewerbsbeziehungen zu identifizieren. Mit der Abgrenzung eines Marktes in sowohl seiner sachlichen als auch seiner räumlichen Dimension soll ermittelt werde …
RS0130156 Rechtssatz 11.06.2015Zivilrecht
Bewilligt die Stadt Wien einem Unternehmen gegen Entgelt die Aufstellung von Entnahmeboxen für Gratiszeitungen auf ihr gehörigem öffentlichen Grund, ist sie insoweit unternehmerisch tätig.