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Entscheidung 17 Ob 21/10b×

Entscheidung 17 Ob 21/10b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0006282 Rechtssatz 01.10.1974Zivilrecht
1. Die zivilprozessualen Vorschriften über den Sachverständigenbeweis gelten auch im Außerstreitverfahren. 2. Privatgutachten sind auch hier nicht geeignet, für sich allein die Entscheidung zu stützen. 3. Privatgutachten unterliegen jedoch keinem Verwertung …
RS0039927 Rechtssatz 29.07.1982Zivilrecht
Bloßes unsubstantiiertes Bestreiten ist ausnahmsweise als Geständnis anzusehen, wenn die vom Gegner aufgestellte Behauptung offenbar leicht widerlegbar sein musste, dazu aber nie konkret Stellung genommen wird.
RS0040363 Rechtssatz 22.04.1970Zivilrecht
Mit Privatgutachten allein lässt sich kein Sachverständigenbeweis führen. Sie sind vielmehr lediglich Privaturkunden, die Beweis machen, dass ihr Inhalt der Ansicht des jeweiligen Gutachtenverfassers entspricht. Diese Privatgutachten können also in dem für …
RS0040627 Rechtssatz 04.06.1970Zivilrecht
Mangel des Berufungsverfahrens, wenn das Berufungsgericht Feststellungen auf Grund eines in einem Verwaltungsakt erstatteten Sachverständigengutachtens trifft.
RS0040636 Rechtssatz 29.10.1987Zivilrecht
Privatgutachten ist allenfalls der Rang von Privaturkunden zu geben, da sie nicht als Sachverständigenbeweis im Sinne des §§ 351 ff ZPO herangezogen werden können.
RS0043248 Rechtssatz 16.10.1979Zivilrecht
Auch die Feststellung, dass etwas nicht festgestellt werden kann, ist eine Tatsachenfeststellung (1 Ob 407/57).
RS0043291 Rechtssatz 13.11.1984Zivilrecht
Soweit das Berufungsgericht ein vorgelegtes Privatgutachten mangels entsprechender Aussagekraft der angewendeten Untersuchungsmethoden (hier: zur Beurteilung der Verwechslungsgefahr) nicht für geeignet hielt, liegt eine im Revisionsverfahren nicht mehr über …
RS0043371 Rechtssatz 08.03.1967Zivilrecht
Eine mangelhafte und unzureichende Beweiswürdigung kann im Revisionsverfahren nicht angefochten werden. Nur wenn sich das Berufungsgericht mit der Beweisfrage überhaupt nicht befasst, ist sein Verfahren mangelhaft (vgl JBl 1956,51, JBl 1932,477).
RS0115351 Rechtssatz 14.05.2001Zivilrecht
Die Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen. Umfassende Beurteilung bedeutet, dass auf die Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren Bedacht zu nehmen ist. So kann ein geringer …
RS0116970 Rechtssatz 05.11.2002Zivilrecht
Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr hängt insbesondere vom Bekanntheitsgrad der Marke auf dem Markt und dem Grad der Ähnlichkeit zwischen der Marke und dem Zeichen und dem Grad der Gleichartigkeit zwischen den damit gekennzeichneten Waren oder Dienstlei …
RS0121482 Rechtssatz 28.09.2006Zivilrecht
Ob Verwechslungsgefahr vorliegt, ist nach einem gemeinschaftsweit einheitlichem Maßstab unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen. Dabei ist auf die Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesonde …
RS0121500 Rechtssatz 21.11.2006Zivilrecht
Die Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen. Zu berücksichtigen sind die Kennzeichnungskraft der verletzten Marke, die Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Zeichen und die Ähnlichkeit der …
RS0123663 Rechtssatz 30.11.2006Zivilrecht
Dass der Oberste Gerichtshof ausschließlich als Rechtsinstanz zur Überprüfung von Rechtsfragen tätig wird, gilt auch für den Fall, dass ein Gericht zweiter Instanz bei Behandlung einer Beweisrüge nach Beweiswiederholung von den Feststellungen des Erstgerich …
RS0126740 Rechtssatz 12.04.2011Zivilrecht
Anders als im Sicherungsverfahren, wo bloße Bescheinigung genügt, können im Zivilprozess Feststellungen aufgrund von Privatgutachten nur mit Zustimmung des Gegners getroffen werden.