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Entscheidung 17 Ob 5/23v×

Entscheidung 17 Ob 5/23v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0011263 Rechtssatz 16.05.1951Zivilrecht
Der Erbe erwirbt das Eigentum an den Nachlassgrundstücken schon durch die Einantwortung (früher ggt erst durch Verbücherung 1 Ob 174/30 SZ 12/75). (siehe VwGH 22.09.1983, 82/15/0076 AnwBl 1984,24)
RS0032315 Rechtssatz 10.01.1989Zivilrecht
Das Einlösungsrecht des Anfechtungsgegners nach § 17 AnfO sichert das Interesse an der Aufrechterhaltung der angefochtenen Rechtshandlung (insbesondere eines angefochtenen Rechtsgeschäftes) dadurch, dass sich der Anfechtungsgegner von dem Anfechtungsanspruc …
RS0039376 Rechtssatz 28.10.1985Zivilrecht
Eine Klagsänderung im Sinne des § 235 Abs 1 bis 3 ZPO ist, wenn der Gegner ihr ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat, mit diesem Einverständnis (ipso fakto) zugelassen, ohne dass das Gericht darüber einen Beschluss zu fällen hätte.
RS0039985 Rechtssatz 17.04.1985Zivilrecht
Eine als Änderung des Klagegrundes anzusehende Anfechtung hat innerhalb der Frist des § 43 Abs 2 KO zu erfolgen.
RS0050318 Rechtssatz 31.10.1973Zivilrecht
Ein Begehren, zwischen dem Anfechtungsgegner und dem Schuldner gesetzte Rechtshandlungen dem Kläger gegenüber als unwirksam zu erklären, ist verfehlt (JBl 1954,464). § 12 AnfO lässt keinen Raum für eine bloße Feststellungsklage; eine Klage; die nur den Auss …
RS0050448 Rechtssatz 10.01.1928Zivilrecht
Die Anfechtungsklage nach § 1 AnfO ist weder eine Feststellungsklage noch eine Gestaltungsklage, sondern eine Leistungsklage.
RS0050744 Rechtssatz 26.04.1990Zivilrecht
Der wesentliche Unterschied zwischen den sonst vollkommen übereinstimmenden Anfechtungstatbeständen der §§ 28 und 29 KO einerseits und der §§ 2 und 3 AnfO andererseits liegt ausschließlich im Zeitpunkt, von dem die Anfechtungsfristen zurückzurechnen sind. I …
RS0064536 Rechtssatz 30.06.1982Zivilrecht
Durch § 37 Abs 3 KO soll der Grundsatz des Zuvorkommens eines anfechtungsberechtigten Einzelgläubigers im Falle der Eröffnung des Konkurses durch den dieses Verfahren beherrschenden Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gläubiger zurückgedrängt werden. Aus d …
RS0064658 Rechtssatz 23.05.1973Zivilrecht
Die Frist des § 43 Abs 2 KO ist eine materiellrechtliche Ausschlussfrist, deren Ablauf von Amts wegen zu beachten ist.
RS0064665 Rechtssatz 24.09.1986Zivilrecht
Die bloße Behebung der Unschlüssigkeit der Klage kann auch nach Ablauf der Frist des § 43 Abs 2 KO erfolgen, wobei durch die Behebung der Unschlüssigkeit nicht nachträglich neue Tatbestände geltend gemacht werden können, um den ursprünglichen Klagsbetrag zu …
RS0064691 Rechtssatz 02.05.1956Zivilrecht
Die Anfechtungsfrist ist eine Präklusivfrist materiellen Rechtes. Bei der Berechnung ist der Tag der Konkurseröffnung nicht mitzuzählen (so schon SZ 18/170).
RS0107601 Rechtssatz 22.04.1997Zivilrecht
Wurde über das Vermögen des Schuldners das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und ein Masseverwalter bestellt, so ist dieser mangels einer festgelegten Besonderheit (§ 181 KO) gemäß § 37 Abs 1 KO zu Anfechtungsklagen nach den § 27 ff KO legitimiert.
RS0112593 Rechtssatz 11.11.1999Zivilrecht
§ 37 KO normiert das Anfechtungsmonopol des Masseverwalters, das ihm allein die Anfechtung im Konkurs vorbehält und alle Konkursgläubiger an jede Art der Ausübung oder Nichtausübung des Anfechtungsanspruchs bindet (SZ 50/39).
RS0134427 Rechtssatz 11.07.2023Zivilrecht
Der Eintritt des Insolvenzverwalters in den vor Insolvenzeröffnung anhängig gemachten Einzelanfechtungsprozess nach § 37 IO kann auch noch nach Ablauf der Einjahresfrist des § 43 Abs 2 IO erfolgen.