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Entscheidung 17 Os 53/14v×

Entscheidung 17 Os 53/14v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0095744 Rechtssatz 31.01.1995Strafrecht
Ohne Täuschung über die Identität des Ausstellers ist die Herstellung einer daher echten, bloß inhaltlich unrichtigen Urkunde (sogenannten Lugurkunde) für sich allein nur unter dem Aspekt der Fälschung eines Beweismittels nach § 293 StGB strafbar, wozu jedo …
RS0096270 Rechtssatz 02.10.1978Strafrecht
Schädigung allgemeiner staatlicher Kontrollrechte oder Aufsichtsrechte genügt nicht für § 302 StGB.
RS0104980 Rechtssatz 12.09.1996Strafrecht
Falsch im Sinne dieser Gesetzesstelle ist ein Beweismittel dann, wenn es bei seinem Gebrauch geeignet ist, die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen in eine falsche Richtung zu lenken, sei es, weil es unecht ist, sei es, weil es einen unrichtigen Inhalt hat.
RS0118545 Rechtssatz 27.01.2004Strafrecht
Ein erfolgreich geltend gemachter Feststellungsmangel berechtigt den Obersten Gerichtshof zu einer Entscheidung in der Sache selbst (§ 288 Abs 2 Z 3 erster Satz StPO), wenn dieser eine sogenannte prozessuale Tatsache betrifft. Die Frage der Verjährung betri …
RS0126057 Rechtssatz 13.04.2010Strafrecht
Sinngemäße Geltung des zweiten und dritten Satzes von § 270 Abs 3 StPO bedeutet nichts anderes, als dass jede von der StPO für zulässig erklärte Anfechtung eines nach § 271 Abs 7 zweiter Satz StPO gefassten Beschlusses diesen inhaltlich außer Kraft setzt un …
RS0130021 Rechtssatz 09.04.2015Strafrecht
Missbrauch der Amtsgewalt durch Verletzung von Befangenheitsvorschriften (hier: § 7 Abs 1 Z 3 AVG) wird ‑ soweit nicht bei Tribunalen tätige Organwalter betroffen sind ‑ bei einem allein darauf bezogenen (Schädigungs‑)Vorsatz nicht verwirklicht. Will der Be …