Rechtstracker.at
Entscheidung 17 Os 8/13z×

Entscheidung 17 Os 8/13z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0082326 Rechtssatz 23.07.1985Strafrecht
Das in den einschlägigen Verfahrensvorschriften normierte Recht eines Verdächtigen (Beschuldigten, Angeklagten), in einem gegen ihn geführten oder ihm drohenden Strafverfahren sich überhaupt nicht oder nicht wahrheitsgemäß verantworten zu müssen, gilt auch …
RS0095951 Rechtssatz 27.11.1980Strafrecht
Öffentliche Urkunden sind auch solche, denen nur behördeninterne Bedeutung zukommt.
RS0095967 Rechtssatz 04.11.1982Strafrecht
1.) Nicht jede von einem Beamten amtlich ausgestellte Urkunde ist eine "öffentliche" im Sinne §§ 224, 228, 311 StGB, sondern nur eine solche, der ihrer Art, ihrem Inhalt und ihrer (spezifischen) rechtlichen Zweckbestimmung nach eben deswegen, weil sie von e …
RS0096141 Rechtssatz 02.10.1978Strafrecht
Das zu schädigende Recht muss nicht ein Vermögensrecht betreffen, sondern kann auch in der Schädigung eines konkreten öffentlichen Rechtes bestehen, worunter auch die Vereitelung einer bestimmten in der Rechtsordnung festgelegten staatlichen Maßnahme zu ver …
RS0096591 Rechtssatz 23.07.1985Strafrecht
Ein Sicherheitswachebeamter, der - wenn auch unter wissentlichem Missbrauch seiner Befugnis, derartige Amtshandlungen vorzunehmen - eine unrichtige Lenkerbenachrichtigung verfasst und auf seinem Fahrzeug anbringt, um der Anzeigeerstattung wegen Falschparken …
RS0108404 Rechtssatz 25.09.1997Strafrecht
Die amtliche Tätigkeit eines Beamten, der in unmittelbarer Erfüllung sicherheitsbehördlicher Vollziehungsaufgaben (im Namen des Bundes als dessen Organ in Vollziehung der Gesetze) mit Organstrafverfügung Geldstrafen einhebt, beginnt mit der jeweiligen Entsc …