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Entscheidung 1 Ob 108/10d×

Entscheidung 1 Ob 108/10d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0006500 Rechtssatz 04.03.1970Zivilrecht
Beteiligtenstellung und Rekursrecht des Noterben im Abhandlungsverfahren.
RS0006582 Rechtssatz 27.04.1965Zivilrecht
Ein Legatar ist nur dann Beteiligter im Verlassenschaftsverfahren (und damit rekursberechtigt), wenn durch eine Verfügung des Abhandlungsrichters unmittelbar in seine Vermögensrechte eingegriffen wurde.
RS0006607 Rechtssatz 19.04.1977Zivilrecht
Die Erteilung einer Bestätigung nach § 178 AußStrG ist von der Zustimmung der Erben unabhängig, doch müssen diese vorher gehört werden. Sie können allenfalls Sicherstellung verlangen und es besteht auch die Möglichkeit der Verweisung des Legatars auf den Re …
RS0008364 Rechtssatz 18.04.1956Zivilrecht
Die Erteilung der Bestätigung nach § 178 AußStrG kann bereits vor der Einantwortung begehrt werden. (so schon SZ 3/26)
RS0008377 Rechtssatz 17.11.1983Zivilrecht
Kann die Amtsbestätigung gemäß § 178 AußStrG gegen den Willen des Erben nicht erteilt werden, so kann der Legatar bei Fälligkeit des Legats unmittelbar Leistungsklage erheben, es wird aber auch die Erhebung eines Feststellungsbegehrens als zulässig angesehe …
RS0012283 Rechtssatz 05.03.1952Zivilrecht
Vor der Einantwortung können nicht die Erben, sondern nur die Verlassenschaft auf Leistung eines Legates geklagt werden.
RS0012295 Rechtssatz 22.02.1961Zivilrecht
Ob und inwieweit der erbserklärte Erbe neben dem Separationskurator, der als ein gerichtlich bestellter Verwalter die Gefahr einer Vermengung der Verlassenschaft mit dem Vermögen des Erben abzuwehren hat (§ 812 ABGB), seine Eigenschaft als gesetzlicher Vert …
RS0012583 Rechtssatz 23.02.1982Zivilrecht
Ein Vorausvermächtnis zugunsten des Alleinerben ist möglich.
RS0013073 Rechtssatz 13.01.1976Zivilrecht
Das Recht auf Absonderung des Nachlasses bezweckt nicht nur, das Verlassenschaftsvermögen dem Zugriff der Gläubiger des Erben zu entziehen, sondern es schlechthin gegen alle Gefahren zu sichern, die sich aus der tatsächlichen Verfügungsgewalt der Erben erge …
RS0013100 Rechtssatz 12.12.1951Zivilrecht
Der Absonderungskurator nach § 812 ABGB hat nur die Vermengungsgefahr abzuwehren. Hingegen ist es nicht seine Aufgabe, die Verlassenschaft in Rechtsstreitigkeiten und Exekutionen zu vertreten.
RS0014965 Rechtssatz 25.10.1961Zivilrecht
Die Verfügung des Erblassers, mit der einem Erben eine bestimmte Sache in Anrechnung auf seinen Erbteil überlassen wird, ist ein sogenanntes Hineinvermächtnis, das seinem Wesen nach kein Vermächtnis, sondern eine Erbteilungsvorschrift ist, die die Erben unt …
RS0015271 Rechtssatz 28.12.1927Zivilrecht
Das Vermächtnis kann vom Nachlasse gefordert werden.
RS0107755 Rechtssatz 26.05.1997Zivilrecht
Die Aussetzung eines Vermächtnisses an den Alleinerben wird von Lehre und Rechtsprechung unter Hinweis auf § 648 ABGB als zulässig erachtet und hat zur Folge, dass der bedachte Erbe hinsichtlich des Vermächtnisgegenstandes in seinen Rechtsverhältnissen zu a …
RS0117089 Rechtssatz 23.10.2002Zivilrecht
Die Amtsbestätigung nach § 178 AußStrG ist nicht nur Legataren, sondern auch denjenigen auszustellen, die Liegenschaften im Zusammenhang mit einer Abfindung von Erben oder Noterben im Rahmen eines Erbenübereinkommens oder Pflichtteilsübereinkommens erwerben.
RS0126597 Rechtssatz 15.12.2010Zivilrecht
Da sich vor der Einantwortung die Ansprüche der Legatare gegen den ruhenden Nachlass richten, ist unter „Erben“ in § 182 Abs 3 AußStrG 2005 vor der Einantwortung der jeweilige Vertreter der Verlassenschaft zu verstehen.