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Entscheidung 1 Ob 123/17w×

Entscheidung 1 Ob 123/17w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0040141 Rechtssatz 14.02.1985Zivilrecht
Der Überweisungsantrag kann nur vor der Entscheidung des Gerichts erster Instanz gestellt werden.
RS0108473 Rechtssatz 09.09.1997Zivilrecht
Nach der Rechtsprechung des EuGH ist der Begriff "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" autonom zu bestimmen. Damit soll sichergestellt werden, daß sich aus dem Übereinkommen für die Vertragsstaaten und die betroffenen Personen soweit wie möglich gleich …
RS0109758 Rechtssatz 24.03.1998Zivilrecht
Das Verfahren vor dem EuGH gemäß Art 177 EGV ist als Zwischenstreit des Revisionsrekursverfahrens anzusehen, so dass die Bestimmung der darauf entfallenden Kosten dem vorlegenden nationalen Gericht vorbehalten ist.
RS0111094 Rechtssatz 04.12.1998Zivilrecht
Art 5 LGVÜ regelt zugleich die örtliche Zuständigkeit, weshalb es der Bestimmung eines örtlich zuständigen Gerichtes nicht bedarf.
RS0114003 Rechtssatz 28.06.2000Zivilrecht
1. Der autonom auszulegende Begriff "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" iSd Art 5 Z 1 LGVÜ kann nicht so verstanden werden, dass er für eine Situation gilt, in der keine von einer Partei gegenüber einer anderen freiwillig eingegangene Verpflichtung v …
RS0116420 Rechtssatz 28.05.2002Zivilrecht
Bei der Bestimmung des Erfüllungsorts ist nicht auf den Erfüllungsort des - regelmäßig auf das Gesetz gestützten - Rückforderungsanspruchs, sondern auf den jener Vertragspflicht abzustellen, aus deren Verletzung der Rückforderungsanspruch abgeleitet wird (g …
RS0118240 Rechtssatz 01.12.2003Zivilrecht
Ist die inländische Gerichtsbarkeit (internationale Zuständigkeit) nach der EuGVVO zu bejahen, wird darin die örtliche Zuständigkeit jedoch nicht geregelt, findet das innerstaatliche Recht ergänzend Anwendung.
RS0131555 Rechtssatz 31.03.2016Zivilrecht
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: „1. Ist Art 7 Nr 1 der Verordnung (EU) Nr 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die An …
RS0131599 Rechtssatz 12.07.2017Zivilrecht
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist die Wendung „kein Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats“ in Art 4 Abs 1 EuGVVO [sowie in Art 6 Abs 1 EuGVVO 2012] dahin zu verstehen, dass die Anwendung der innerstaatlichen anstelle …