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Entscheidung 1 Ob 137/10v×

Entscheidung 1 Ob 137/10v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0113571 Rechtssatz 28.04.2000Zivilrecht
Der Wille beider Parteien, eine der Parteien zu begünstigen, muss deutlich zum Ausdruck kommen, soll doch Versuchen einer extensiven Auslegung des Art 17 Abs 4, die die mit einer Gerichtsstandsvereinbarung bezweckte Rechtssicherheit gefährden würden, eine A …
RS0118365 Rechtssatz 16.12.2003Zivilrecht
Im Fall einer konkreten Vereinbarung der Parteien über den Lieferort (innerhalb der Gemeinschaft) ist dies der nach Art 5 Z 1 lit b EuGVVO den Gerichtsstand des Erfüllungsorts begründende Ort, "an dem (die Waren) nach dem Vertrag geliefert worden sind".
RS0119733 Rechtssatz 14.12.2004Zivilrecht
Der in Art 5 Nr. 1 lit b EuGVVO festgelegte Erfüllungsort ist autonom an Hand tatsächlicher Kriterien zu bestimmen. Da nicht an rechtliche Kriterien (der lex causae) anzuknüpfen ist, ist beim Versendungskauf der Ort der tatsächlichen Ablieferung (Warenübern …
RS0123514 Rechtssatz 03.04.2008Zivilrecht
Wird vertragsgemäß Ware zum Wohnsitz/Sitz des Käufers geliefert, so entsteht für diesen ein forum actoris. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag UN-Kaufrecht untersteht. Auf Art 57 UN-Kaufrecht ist bei einer Kaufpreisklage nicht mehr abzustellen, da der Lie …
RS0126256 Rechtssatz 14.09.2010Zivilrecht
Art 5 Nr 1 lit b erster Gedankenstrich EuGVVO ist dahin auszulegen, dass bei Versendungskäufen der Ort, an dem die beweglichen Sachen nach dem Vertrag geliefert worden sind oder hätten geliefert werden müssen, auf der Grundlage der Bestimmungen dieses Vertr …