Rechtssatz RS0123514
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0123514
Entscheidungsdatum
14.09.2010
Norm
EuGVVO Art5 Nr1 litb
UN-Kaufrechtsübk - CISG Art57
Rechtssatz
Wird vertragsgemäß Ware zum Wohnsitz/Sitz des Käufers geliefert, so entsteht für diesen ein forum actoris. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag UN-Kaufrecht untersteht. Auf Art 57 UN-Kaufrecht ist bei einer Kaufpreisklage nicht mehr abzustellen, da der Lieferort - solange Art 5 Nr 1 lit b EuGVVO angewendet wird - einheitlich für alle Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag maßgebend ist.Wird vertragsgemäß Ware zum Wohnsitz/Sitz des Käufers geliefert, so entsteht für diesen ein forum actoris. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag UN-Kaufrecht untersteht. Auf Artikel 57, UN-Kaufrecht ist bei einer Kaufpreisklage nicht mehr abzustellen, da der Lieferort - solange Artikel 5, Nr 1 Litera b, EuGVVO angewendet wird - einheitlich für alle Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag maßgebend ist.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 205/07i
Entscheidungstext OGH 03.04.2008 1 Ob 205/07i
- 1 Ob 137/10v
Entscheidungstext OGH 14.09.2010 1 Ob 137/10v
Auch; nur: Wird vertragsgemäß Ware zum Wohnsitz/Sitz des Käufers geliefert, so entsteht für diesen ein forum actoris. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag UN-Kaufrecht untersteht. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123514
Zuletzt aktualisiert am
29.11.2011
Dokumentnummer
JJR_20080403_OGH0002_0010OB00205_07I0000_001