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Entscheidung 1 Ob 156/15w×

Entscheidung 1 Ob 156/15w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0021184 Rechtssatz 25.02.1965Zivilrecht
Daß die im § 1118 ABGB geforderte Einmahnung des Zinsrückstandes vor Klagseinbringung nicht einmal behauptet wurde, schadet einer Räumungsklage dann nicht, wenn sich der Mieter ausdrücklich weigerte, den vereinbarten Zins zu bezahlen. Das Recht des Vermiete …
RS0021202 Rechtssatz 25.03.1952Zivilrecht
Die Mahnung muß vor Erhebung der Kündigung erfolgt sein und im Falle von Einwendungen von Kündigenden bewiesen werden.
RS0021216 Rechtssatz 08.03.1972Zivilrecht
Mahnung und Setzung einer gehörigen Nachfrist durch Einbringung einer Zinszahlungsklage.
RS0021329 Rechtssatz 14.04.1983Zivilrecht
Die Mahnung muss geeignet sein, dem Mieter den Ernst der Lage vor Augen zu führen. Ist ein Pauschalzins vereinbart, bedarf es dazu einer Bezifferung des Mietzinsrückstandes nicht.
RS0036355 Rechtssatz 21.05.1958Zivilrecht
Wenn das Berufungsgericht im Gegensatz zum Erstgericht das Klagebegehren für zu wenig bestimmt (§ 226 ZPO) erachtet, muss es das Urteil des Erstgerichtes aufheben und dieses anweisen, dem Kläger die Verbesserung des Begehrens im Sinne der §§ 84, 85 ZPO aufz …
RS0037095 Rechtssatz 28.06.1976Zivilrecht
Die Verletzung der richterlichen Anleitungspflicht durch das Erstgericht fällt nicht unter den Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung, sondern unter jenen der Mangelhaftigkeit des Verfahrens.
RS0037166 Rechtssatz 17.09.1980Zivilrecht
Verbleibende Zweifel an dem Inhalt der Klage dürfen nicht zu einer Abweisung des Klagebegehrens wegen Unschlüssigkeit führen, sondern müssten zum Anlass einer Anleitung zur Ergänzung der für die Entscheidung erheblichen tatsächlichen Angaben gemäß § 182 Abs …
RS0069065 Rechtssatz 30.09.1976Zivilrecht
Gemäß § 21 Abs 1 MG hat der Vermieter das Vorliegen aller vom Gesetz geforderten Tatbestandsmerkmale des angerufenen Kündigungsgrundes zu behaupten und zu beweisen. Dazu gehört bei einer Aufkündigung wegen Nichtzahlung des Zinses auch die Behauptung, daß de …
RS0070229 Rechtssatz 27.04.1987Zivilrecht
Die Mahnung bezweckt, den Mieter nochmals auf die bereits eingetretene Fälligkeit seiner Mietzinsverbindlichkeit hinzuweisen und ihm durch Setzung oder Gewährung einer Nachfrist Gelegenheit zu geben, durch Bezahlung der Forderung die Gefahr der Aufkündigung …
RS0070232 Rechtssatz 27.04.1987Zivilrecht
Beim Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 1 MRG kommt es auf den Zeitpunkt der Zustellung der Aufkündigung an.
RS0070235 Rechtssatz 27.04.1987Zivilrecht
Die Mahnung kann nur dann entfallen, wenn damit ein reiner Formalakt gesetzt würde, so etwa bei unbekanntem Aufenthalt des Mieters oder wenn der Mieter die Leistung ausdrücklich verweigert.
RS0070240 Rechtssatz 27.04.1987Zivilrecht
Die Mahnung kann nicht durch die Kündigung ersetzt werden.
RS0070282 Rechtssatz 21.05.1987Zivilrecht
Die Zulässigkeit einer Aufkündigung ist nur nach dem Zeitpunkt ihrer Zustellung zu beurteilen.