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Entscheidung 1 Ob 157/14s×

Entscheidung 1 Ob 157/14s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0007029 Rechtssatz 27.09.1976Undefined
Die bloße Verweisung des Rekurswerbers in seinem Rechtsmittel auf seine Ausführungen in einem Schriftsatz macht den Rekurs unzulässig, weil jede Rechtsmittelschrift einen in sich geschlossenen selbständigen Schriftsatz darstellt und nicht durch die Bezugnah …
RS0039953 Rechtssatz 23.12.1953Zivilrecht
Beweismittel sind taxativ aufgezählt; die Berufung auf einen Akt ist unzulässig; es können nur einzelne bestimmte Aktenstücke aus dem Gesichtspunkte der Urkundenbeweise als Beweismittel angeboten und zugelassen werden.
RS0043616 Rechtssatz 06.09.1973Zivilrecht
Es ist nicht zulässig, sich bei Ausführung einer Revision mit dem Hinweis auf Ausführungen in einem anderen Schriftsatz (zum Beispiel Berufung) zu begnügen (so schon Rkv 1/73).
RS0101980 Rechtssatz 23.05.1996Zivilrecht
Auch ein Rechtsirrtum beziehungsweise die Unkenntnis einer Rechtsvorschrift kann einen Wiedereinsetzungsgrund bilden, wenn dem Wiedereinsetzungswerber an der Unkenntnis des Gesetzes keine grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen ist (Fink, Wiedereinsetzung 85 …
RS0106183 Rechtssatz 07.10.1996Zivilrecht
Ist in einem Gesetz für die Entscheidung über einen Anspruch die sukzessive Kompetenz von Verwaltungsbehörden und Gerichten vorgesehen, so ist die für die Anrufung des Gerichtes bestimmte Frist - sofern sich aus diesem Gesetz nichts Gegenteiliges ergibt - e …
RS0121841 Rechtssatz 20.03.2007Zivilrecht
Für die Wiedereinsetzung gilt zwar die Rechtsmittelbeschränkung des § 153 ZPO, nicht jedoch die allgemeine Regel des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO, wonach gegen bestätigende Entscheidungen der zweiten Instanz über die Verweigerung der Wiedereinsetzung ein Revisionsre …
RS0121965 Rechtssatz 23.03.2007Zivilrecht
Enthält ein Wiedereinsetzungsantrag weder ein einziges Bescheinigungsanbot noch irgendwelche Bescheinigungsmittel, so ist er ohne Verbesserungsauftrag abzuweisen.