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Entscheidung 1 Ob 159/24z×

Entscheidung 1 Ob 159/24z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0018636 Rechtssatz 17.11.1981Zivilrecht
Die Pflicht zur Gewährleistung resultiert aus der Nichterfüllung oder der nicht vollständigen Erfüllung der vertraglichen Verbindlichkeiten; die Behebung solcher Erfüllungsmängel - sei es durch Wandlung, durch Verbesserung oder durch Preisminderung - soll d …
RS0021044 Rechtssatz 14.03.1979Zivilrecht
Den Parteien bleibt es überlassen, das Maß der Gebrauchsfähigkeit des Bestandobjektes zu bestimmen.
RS0021326 Rechtssatz 31.08.1983Zivilrecht
§ 1096 Abs 1 zweiter Satz ABGB ist im wesentlichen eine Gewährleistungsbestimmung, wenn auch eine besonderer Art, da die Minderung des Bestandzinses kraft Gesetzes auch bei Mängeln eintritt, die erst während der Dauer des Bestandverhältnisses auftreten.
RS0021333 Rechtssatz 29.09.1992Zivilrecht
Über ein Zinsminderungsbegehren im Sinne des § 1096 ABGB ist im streitigen Rechtsweg zu entscheiden.
RS0069523 Rechtssatz 28.01.1992Zivilrecht
Mit Angemessenheit des Hauptmietzinses ist dessen Zulässigkeit gemeint. Es geht daher um die Feststellung, ob der vereinbarte oder begehrte Hauptmietzins den gesetzlichen Zinsbildungsvorschriften entspricht. Welcher Hauptmietzins vereinbarungsgemäß zu zahle …
RS0070448 Rechtssatz 10.09.1985Zivilrecht
Das Gesetz definiert die Höhe des angemessenen Hauptmietzinses nicht, nennt aber die zur Ermittlung der Angemessenheit heranzuziehenden wertbestimmenden Faktoren, die daher stets nur im Einzelfall an Hand der im Gesetz bezeichneten Komponenten beurteilt wer …