Rechtstracker.at
Entscheidung 1 Ob 162/14a×

Entscheidung 1 Ob 162/14a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0036983 Rechtssatz 08.07.1971Zivilrecht
Die Ablehnung einer Verfahrensunterbrechung kann unter dem Gesichtspunkt einer Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nur dann angefochten werden, wenn die Unterbrechung im Gesetz zwingend vorgeschrieben ist.
RS0037003 Rechtssatz 04.09.1952Zivilrecht
Ein Rekurs ist nur gegen die Entscheidung zulässig, womit ein Verfahren unterbrochen wird. Gegen einen die Unterbrechung abändernden Beschluss findet kein weiterer Rechtszug statt.
RS0037020 Rechtssatz 26.11.1980Zivilrecht
Die Verweigerung der Unterbrechung ist nur in jenen Fällen anfechtbar, in denen das Gericht über die Vorfrage nicht selbst entscheiden darf, sondern das Verfahren bis zur Entscheidung einer anderer Behörde unterbrechen muss. Liegt ein solcher Ausnahmefall n …
RS0037034 Rechtssatz 20.02.1973Zivilrecht
Die Vorschrift des § 192 Abs 2 ZPO, wonach die Abweisung eines Unterbrechungsantrages durch ein Rechtsmittel nicht angefochten werden kann, ist lediglich in jenen Fällen unanwendbar, in welchen das Gesetz eine Unterbrechung zwingend vorschreibt (hier § 9 Kr …
RS0037066 Rechtssatz 28.11.1978Zivilrecht
§ 192 Abs 2 ZPO gilt dann nicht, wenn besondere Bestimmungen zur Anwendung gelangen, die es dem Gericht zur Pflicht machen, über eine Vorfrage nicht selbst zu entscheiden, sondern sein Verfahren bis zur Entscheidung einer anderen Behörde über diese Vorfrage …
RS0037071 Rechtssatz 21.06.1966Zivilrecht
Die (vom Erstgericht ausgesprochene) Ablehnung eines Antrages auf Verfahrensunterbrechung ist nicht bloß mit einem abgesonderten Rechtsmittel nicht bekämpfbar, sondern überhaupt unanfechtbar. § 515 ZPO ist daher nicht anwendbar.
RS0037074 Rechtssatz 05.05.1949Zivilrecht
Auch die Aufhebung einer in erster Instanz bewilligten Unterbrechung durch das Rekursgericht kann nicht angefochten werden.
RS0037158 Rechtssatz 29.09.1954Zivilrecht
Die Bestimmung des § 192 Abs 2 ZPO gilt nicht für Unterbrechungen, die nach den Bestimmungen der KO statthaben.
RS0046015 Rechtssatz 21.04.1988Undefined
Der Oberste Gerichtshof schließt sich der in Lehre und Judikatur in der BRD bei vergleichbarer gesetzlicher Regelung vertretenen Ansicht an, dass rechtsmissbräuchlich unzulässig ständig wiederholte Ablehnungsanträge nicht Gegenstand einer gerichtlichen Ents …