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Entscheidung 1 Ob 166/12m×

Entscheidung 1 Ob 166/12m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0008732 Rechtssatz 01.03.1989Zivilrecht
Bei Dauertatbeständen wie Dauerrechtsverhältnissen ist bei einer Gesetzesänderung der in den zeitlichen Geltungsbereich der neuen Rechtslage reichende Teil des Dauertatbestandes nach dem neuen Gesetz zu beurteilen, wenn für den Übergang nichts anderes vorge …
RS0016745 Rechtssatz 16.09.1971Zivilrecht
Kontrahierungszwang besteht überall dort, wo faktische Übermacht eines Beteiligten bei bloß formaler Parität ihm die Möglichkeit der "Fremdbestimmung" über andere gibt, also insbesonders bei Inhabung einer Monopolstellung. Der Straßenverwaltung kommt eine s …
RS0020952 Rechtssatz 12.12.1956Zivilrecht
Auch im Zuge des Prozesses aufgelaufene Rückstände vermögen das auf § 1118 aufgebaute Räumungsbegehren zu rechtfertigen.
RS0021072 Rechtssatz 15.08.1993Zivilrecht
Wohl können auch erst im Zuge des Verfahrens aufgelaufene Bestandzinsrückstände das auf § 1118 ABGB gestützte Räumungsbegehren rechtfertigen, aber nur dann, wenn sie wenigstens zu irgendeinem Zeitpunkt des erstinstanzlichen Verfahrens- also noch vor dessen …
RS0021212 Rechtssatz 16.10.1968Zivilrecht
Bei Geltendmachung eines Auflösungsgrundes im Wege der Räumungsklage ist eine Mahnung weiterer Fälligkeiten wegen der Eindeutigkeit der Haltung des Bestandgebers nicht mehr erforderlich.
RS0021229 Rechtssatz 03.12.1958Zivilrecht
Die Erklärung der Vertragsauflösung ist vor Einbringung der Räumungsklage nicht erforderlich, da § 1118 ABGB das Begehren auf Aufhebung des Vertrages lediglich von der vorherigen Einmahnung des rückständigen Zinses abhängig macht. Der Rechtsgrund der Aufheb …
RS0027780 Rechtssatz 06.07.1965Zivilrecht
Dauerschuldverhältnisse (hier: Abbauverträge) können durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für einen der Vertragsteile unzumutbar erscheinen lässt.
RS0030805 Rechtssatz 28.03.1979Zivilrecht
Für eine Gebietskörperschaft mit Monopolstellung in ihrem Versorgungsgebiet besteht Kontrahierungszwang zu angemessenen Bedingungen (hier Gemeinde auf dem Gebiet der Stromversorgung vor Nov - § 879 Abs 3 ABGB idF BGBl 1979/140).
RS0034759 Rechtssatz 20.04.1989Zivilrecht
Die Klagsausdehnung mittels Schriftsatzes ist auch nach Streitanhängigkeit zulässig und unterbricht mit dem Einlangen bei Gericht die Verjährung. Die Endgültigkeit der Unterbrechungswirkung ist allerdings vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 235 Abs 2 un …
RS0034965 Rechtssatz 11.03.1971Zivilrecht
Eine in einem vorbereitenden Schriftsatz "erklärte" Klagsausdehnung wird erst mit dem Vortrag des Schriftsatzes in der mündlichen Verhandlung, aber nicht rückwirkend mit dem Einlangen desselben bei Gericht wirksam, auch wenn der Beklagte der Klagsausdehnung …
RS0105354 Rechtssatz 15.04.1964Zivilrecht
Die Aufhebung eines Bestandverhältnisses nach § 1118 ABGB erfolgt schon durch die Aufhebungserklärung. Eine Klage nach dieser Gesetzesstelle ist als Aufhebungserklärung zu werten. Eine derartige Aufhebungserklärung kann im Wege der Vereinbarung wieder rückg …
RS0110808 Rechtssatz 24.09.1998Zivilrecht
Aus den von der Rechtsprechung zum Kontrahierungszwang entwickelten Grundsätzen ist abzuleiten, dass es dem Monopolisten ganz allgemein verwehrt ist, seine faktische Übermacht in unsachlicher Weise auszuüben (hier: Verweigerung der Teilnahme als Eishockeysp …
RS0128535 Rechtssatz 11.10.2012Zivilrecht
Die eine Bewilligungspflicht nach dem NÖ GebrauchsabgG auslösende Sondernutzung des Gebrauchs von öffentlichem Grund in der Gemeinde über die widmungsgemäßen Zwecke hinaus ist nicht identisch mit der Sondernutzung nach § 18 NÖ StrG für jede über den Gemeing …
RS0128536 Rechtssatz 11.10.2012Zivilrecht
Dass die Kumulierung von verwaltungsbehördlicher Bewilligung (Gebrauchserlaubnis) und privatrechtlicher Vereinbarung (Sondernutzung) vom Landesgesetzgeber gewollt ist, zeigt sich auch durch den mit 1. 1. 2011 in Kraft getretenen § 1a NÖ GebrauchsabgG, in de …
RS0128537 Rechtssatz 11.10.2012Zivilrecht
Die wesentlichen Merkmale einer Abgabe nach dieser Bestimmung sind der Besteuerungsgegenstand, die Bemessungsgrundlage, die Regelung der Steuerschuldnerschaft und ‑ kraft ausdrücklicher Nennung ‑ insbesondere auch ihr zulässiges Höchstausmaß.