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Entscheidung 1 Ob 168/17p×

Entscheidung 1 Ob 168/17p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0013941 Rechtssatz 12.11.1980Zivilrecht
Bei gemischten Verträgen ist für die Beurteilung jeder einzelnen Leistungspflicht die sachlich am meisten befriedigende Vorschrift heranzuziehen.
RS0014167 Rechtssatz 11.05.1989Zivilrecht
Die Vertrauenstheorie schützt nicht abstrakt den "Verkehr", sondern das Vertrauen eines konkreten Erklärungsempfängers. Negativ bedeutet diese Auffassung beim Vertragsabschluss, dass ein "objektiver" Vertragsinhalt, der von den Parteien übereinstimmend nich …
RS0020061 Rechtssatz 20.05.1992Zivilrecht
Auch unselbständige Nebenleistungspflichten können selbständig eingeklagt werden.
RS0020835 Rechtssatz 16.12.1919Zivilrecht
Gewährleistung. "Ablieferung" im Sinne des § 933 ABGB ist nicht durchaus gleichbedeutend mit "Übergabe" im Sinne der §§ 425 ff ABGB.
RS0042936 Rechtssatz 25.10.1994Zivilrecht
Ob ein Vertrag im Einzelfall richtig ausgelegt wurde, stellt nur dann eine erhebliche Rechtsfrage dar, wenn infolge einer wesentlichen Verkennung der Rechtslage ein unvertretbares Auslegungsergebnis erzielt wurde.
RS0043320 Rechtssatz 09.10.1963Zivilrecht
Ob ein weiteres Sachverständigengutachten eingeholt werden soll, ist eine Frage der Beweiswürdigung und daher nicht revisibel (EvBl 1958/94, 4 Ob 52/63 ua; ZBl 1916/315).
RS0043404 Rechtssatz 06.02.1990Zivilrecht
Die Anfechtung der Ergebnisse von Sachverständigengutachten ist mittels Revision nur insoweit möglich, als dabei ein Verstoß gegen zwingende Denkgesetze oder zwingende Gesetze des sprachlichen Ausdrucks unterlaufen ist.