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Entscheidung 1 Ob 212/13b×

Entscheidung 1 Ob 212/13b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0014423 Rechtssatz 07.09.1976Zivilrecht
Der Verzicht auf einen Kündigungsgrund unter dem Gesichtspunkt des § 863 ABGB hat zur Voraussetzung, dass das Zuwarten des Vermieters mit der Aufkündigung unter Umständen erfolgt, aus denen mit Überlegung aller Umstände kein vernünftiger Grund daran zu zwei …
RS0035114 Rechtssatz 09.09.1955Zivilrecht
Erbe und Nachlass stellen gegenüber dritten Personen keine verschiedene Prozesspartei dar, sodass die Änderung der Bezeichnung der Prozesspartei nach erfolgter Einantwortung vom "ruhenden Nachlass" auf den Erben keine Parteiänderung bedeutet.
RS0039811 Rechtssatz 20.11.1957Zivilrecht
Von einer bindenden Wirkung kann nur dann gesprochen werden, wenn eine ausdrückliche Entscheidung, ein Beschluss, über die, wenn auch von Amts wegen aufgeworfene Frage des Bestehens eines Prozesshindernisses vorliegt. Trifft dies nicht zu, hat das Gericht z …
RS0041238 Rechtssatz 07.01.1954Zivilrecht
Die Entscheidung, die über eine für einen anderen Termin erfolgte Kündigung ergangen ist, schafft für eine spätere Aufkündigung keine materielle Rechtskraft, da in den beiden Verfahren der Gegenstand der Entscheidung nicht der gleiche ist.
RS0041340 Rechtssatz 13.11.1979Zivilrecht
Identität des Anspruches der Parteien und des rechtserzeugenden Sachverhaltes müssen (als Erfordernis jeglicher Rechtskraftwirkung) sowohl bei der Einmaligkeitswirkung als auch bei der Bindungswirkung gegeben sein.
RS0044811 Rechtssatz 11.05.1993Zivilrecht
Leitet der Kündigende ein Bestandverfahren zu einem Zeitpunkt ein, in dem er ein anderes mit unterschiedlichem Ziel bereits eingeleitet hat, so muss er, um die Gefahr eines Präjudizes zu vermeiden, klarstellen, dass er im anderen Verfahren einen mit der hie …
RS0046249 Rechtssatz 03.03.1993Zivilrecht
Die im Rekurs an den Obersten Gerichtshof erstmals aufgeworfene Frage der Unzulässigkeit des Rechtsweges ist ungeachtet des Umstandes, dass bislang ein derartiger Einwand nicht erhoben wurde, gemäß § 42 Abs 1 JN vorweg zu prüfen, zumal sich die Untergericht …
RS0068618 Rechtssatz 04.07.1962Zivilrecht
Die in der Judikatur bis in die jüngste Zeit aufscheinende Diskrepanz bei Beantwortung der Frage nach den Voraussetzungen einer Teilkündigung nach § 19 Abs 2 Z 11 MG, ob nämlich die abzugebenden Räume in der ausschließlichen Benützung des verstorbenen Vormi …
RS0068635 Rechtssatz 27.03.1957Zivilrecht
Eine Teilkündigung ist möglich, wenn zwischen der Größe der Wohnung und dem Wohnbedürfnis des Eintrittsberechtigten ein auffallendes Mißverhältnis besteht; eine Mitbenützung von Nebenräumen kann aber nicht angeordnet werden.
RS0068686 Rechtssatz 04.07.1962Zivilrecht
Während für eine Kündigung nach § 19 Abs 2 Z 11 MG bei Fehlen eines Eintrittsberechtigten im Sinn der bisherigen Judikatur die Verlassenschaft und nach Einantwortung des Nachlasses die Erben passiv legitimiert sind, ist für eine Teilkündigung der Eintrittsb …
RS0070551 Rechtssatz 05.04.1990Zivilrecht
Ein konkludenter Verzicht des Vermieters auf die Geltendmachung dieses Kündigungsgrundes kann jedenfalls so lange nicht angenommen werden, als der Vermieter von der Höhe des tatsächlich geleisteten Untermietzinses nicht erfahren hat. Eine Erkundungspflicht …
RS0070806 Rechtssatz 20.02.1986Zivilrecht
Aus der in § 31 Abs 2 MRG normierten Möglichkeit eine (Teilkündigung) Kündigung (aus welchen Gründen immer) einzuschränken oder im Gegenstand zu verändern, ergibt sich für den Vermieter die Zulässigkeit von Teilkündigungen aus welchem Grund immer. Auch die …
RS0103727 Rechtssatz 23.04.1996Zivilrecht
Fehlt es an eintrittsberechtigten Personen, kann der Vermieter ein den gesetzlichen Kündigungsbeschränkungen unterliegendes Bestandverhältnis gemäß § 30 Abs 2 Z 5 MRG kündigen. Das ändert jedoch nichts daran, dass der Mietvertrag - hier mit dem ruhenden Nac …
RS0114196 Rechtssatz 25.07.2000Zivilrecht
Die Bindungswirkung gemäß § 42 Abs 3 JN setzt nicht die ausdrückliche Bejahung der maßgebenden Prozessvoraussetzung im Spruch eines Beschlusses voraus. Die Verneinung der Prozessvoraussetzung in den Gründen allein ist der Rechtskraft fähig und kann eine sol …