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Entscheidung 1 Ob 252/11g×

Entscheidung 1 Ob 252/11g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0011270 Rechtssatz 13.03.1968Zivilrecht
Die Einverleibung ohne Titel bewirkt keine Eigentumsübertragung. Dazu bedarf es noch der Verschweigung der Löschungsklage.
RS0011342 Rechtssatz 02.03.1972Zivilrecht
Eine ohne gültigen Titel erfolgte Dienstbarkeitseinverleibung kann von den in ihren bücherlichen Rechtes Verletzten mit Löschungsklage bekämpft werden. Haben diese jedoch innerhalb der Verjährungszeit keine Löschungsklage eingebracht, dann haben sie sich ih …
RS0011346 Rechtssatz 02.02.1955Zivilrecht
Ein Eigentumserwerb durch Verschweigung der Löschungsklage kommt nur in Betracht, wenn die Verjährungszeit verstrichen ist.
RS0060447 Rechtssatz 07.09.1971Zivilrecht
Durch Unterlassung der Anfechtung eines Grundbuchsbeschlusses kann der Mangel eines gültigen Erwerbstitels und damit die Nichtigkeit eines durch eine grundbücherliche Eintragung herbeigeführten Eigentumsüberganges nicht geheilt werden. Nur die Verjährung de …
RS0097150 Rechtssatz 16.04.1996Zivilrecht
Der Naturalbesitzer des in Wahrheit gar nicht veräußerten, dem Gutsbestand einer anderen Liegenschaft nur irrtümlich zugeschriebenen Grundstücks kann vom Buchbesitzer die Herausgabe verlangen, weil dieser - mangels gültigen Rechtstitels für den Erwerb - gar …
RS0105993 Rechtssatz 24.09.1996Zivilrecht
Da eine Grundbuchseintragung im unmittelbaren Verhältnis zwischen dem Eingetragenen und dem durch die Eintragung in seinen Rechten Verletzten keine Publizitätswirkung erzeugt, stehen für die Anfechtung einer zu Unrecht bewilligten Einverleibung des Eigentum …