Rechtstracker.at
Entscheidung 1 Ob 58/13f×

Entscheidung 1 Ob 58/13f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0004611 Rechtssatz 01.10.1980Zivilrecht
Auf Grund eines noch nicht zugestellten Wechselzahlungsauftrages darf die Exekution zur Sicherstellung nicht bewilligt werden. An dieser Rechtslage hat auch das Konsumentenschutzgesetz nichts geändert.
RS0032983 Rechtssatz 09.11.1994Zivilrecht
Ist das Exekutionsgericht vom Bewilligungsgericht verschieden, hat der Exekutionsvollzug erst dann begonnen, wenn die Ausfertigungen bei dem vom Bewilligungsgericht als Exekutionsgericht bezeichneten Gericht eingetroffen sind, mag dieses Gericht auch für de …
RS0087631 Rechtssatz 06.09.1995Zivilrecht
Auch derjenige verliert seinen Amtshaftungsanspruch, der sich eine Anfechtungsmöglichkeit dadurch nahm, daß er selbst den Akt des Rechtsträgers herbeiführte, indem er ihn beantragte. Jedenfalls muß dies von einem Akt der Vollziehung gelten, der gar nicht in …
RS0102003 Rechtssatz 16.04.1996Zivilrecht
Dass nach § 393 Abs 1, letzter Halbsatz, ZPO idF WGN 1989 ein Zwischenurteil auch dann gefällt werden kann, wenn noch strittig ist, ob der Anspruch überhaupt mit irgendeinem Betrag zu Recht besteht, bedeutet nicht, dass ein Zwischenurteil auch dann möglich …
RS0111784 Rechtssatz 23.02.1999Zivilrecht
Das Baubewilligungsverfahren dient auch dazu, den Bauwerber selbst vor den durch die jeweiligen Bauordnungen hintanzuhaltenden Schäden zu bewahren. Ein Amtshaftungsanspruch des Bauwerbers kann nicht schon deshalb von vornherein ausgeschlossen werden, weil d …
RS0128861 Rechtssatz 21.05.2013Zivilrecht
Wird die (sicherungsweise) Simultanpfandrechtsvormerkung vom Titelgericht bewilligt, hat dieses das Buchgericht der Haupteinlage [hier war die Rechtslage vor der GB‑Nov 2008 maßgebend] als Exekutionsgericht unter Übersendung von Ausfertigungen des Bewilligu …