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Entscheidung 1 Ob 58/24x×

Entscheidung 1 Ob 58/24x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0045163 Rechtssatz 04.10.1961Zivilrecht
Das Gericht hat die ausländischen Rechtssätze von Amts wegen zu erforschen, wobei allerdings die Parteien dem Gericht hiebei Beihilfe zu leisten haben.
RS0046654 Rechtssatz 11.11.1969Zivilrecht
Das englische internationale Privatrecht wird auf dem Gebiet des Familienrechtes - insbesondere auch des Rechtes der Ehescheidung - vom Domizilprinzip beherrscht. Sind daher zwar beide Ehegatten englische Staatsbürger, hat aber der Mann - und damit auch sei …
RS0076915 Rechtssatz 30.04.1980Zivilrecht
Ist die österreichische Jurisdiktion für die Scheidung von Staatsbürgern der USA gegeben, so ist materiell österreichisches Scheidungsrecht anzuwenden.
RS0077179 Rechtssatz 20.12.1984Zivilrecht
Die Zuweisung der Ehewohnung und die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens sind Angelegenheiten, die nicht nach § 19, sondern nach § 20 IPRG zu beurteilen sind.
RS0077270 Rechtssatz 25.03.1993Zivilrecht
Die nacheheliche Vermögensaufteilung - namentlich die Zuweisung der Ehewohnung - ist der Kollisionsnorm der § 20 IPRG zu unterstellen.
RS0113334 Rechtssatz 09.03.2000Zivilrecht
Die Bestimmungen der §§ 81 ff EheG normieren zwar einen Anspruch der Ehegatten auf Aufteilung, mangels anders lautender Vereinbarung nicht aber einen solchen auf Rechnungslegung. Art XLII EGZPO ist im nachehelichen Aufteilungsverfahren zwar grundsätzlich an …
RS0115788 Rechtssatz 08.11.2001Zivilrecht
Im Fall der Gesamtverweisung der - hier aufgrund der Anknüpfung des § 18 IPRG an das Personalstatut der Parteien - zunächst heranzuziehenden fremden Rechtsordnung nach § 5 Abs 2 IPRG sind mittelbar die österreichischen Sachnormen (Rechtsnormen mit Ausnahme …