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Entscheidung 1 Ob 98/14i×

Entscheidung 1 Ob 98/14i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0006545 Rechtssatz 26.11.1980Zivilrecht
Mit der Bestimmung des § 176 ABGBnF, wonach das Gericht erforderlichenfalls Maßnahmen zu treffen hat "von wem immer es angerufen wird", wird keinesfalls jedem Anzeiger eine Parteistellung oder ein Rekursrecht in einem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren …
RS0045931 Rechtssatz 08.10.1991Zivilrecht
Nach § 176 Abs 1 ABGB hat das Gericht, von wem immer es angerufen wird, die zur Sicherung des Wohls des Kindes nötigen Verfügungen zu treffen, wenn die Eltern durch ihr Verhalten das Wohl des minderjährigen Kindes gefährden. Das Anrufen durch wen immer beto …
RS0048003 Rechtssatz 23.10.1978Zivilrecht
Wenn das Wohl des Kindes den persönlichen Kontakt mit den Großeltern wünschenswert erscheinen lässt, muss auch von den Eltern verlangt werden, dass sie eine Atmosphäre schaffen, die einen solchen Kontakt ermöglicht.
RS0048004 Rechtssatz 23.10.1978Zivilrecht
Ob und inwiefern den Großeltern ein Besuchsrecht zusteht, hängt in erster Linie vom Wohl des Kindes ab. Darüber hinaus darf aber durch das Besuchsrecht der Großeltern auch nicht die Ehe oder das Familienleben der Eltern (eines Elternteiles) oder deren Bezie …
RS0118529 Rechtssatz 25.11.2003Zivilrecht
§ 186 ABGB idF KindRÄG 2001 sagt über das Pflegeverhältnis und dessen Rechtsgrundlage nichts mehr aus.
RS0127991 Rechtssatz 28.06.2012Zivilrecht
Die Pflegeelterneigenschaft nach § 186 ABGB ist kraft Gesetzes gegeben, wenn die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale, nämlich die geforderte persönliche, emotionale Beziehung einerseits und die tatsächliche (gänzliche oder teilweise) Besorgung der Pflege und E …
RS0128634 Rechtssatz 14.02.2013Zivilrecht
Das Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013, BGBl I 2013/15, ist mit 1. 2. 2013 in Kraft getreten (§ 1503 Z 1 ABGB idF Art 1 Z 40 leg cit). Nach dem Grundsatz, dass Änderungen des zwingenden Rechts von Amts wegen zu beachten und, sofern nicht das …