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Entscheidung 20 Os 18/16x×

Entscheidung 20 Os 18/16x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0031746 Rechtssatz 04.05.1993Zivilrecht
Ein dem Prinzip der Unschuldsvermutung des Art 6 Abs 2 MRK widersprechende Presseberichterstattung verletzt das Gebot der Sachlichkeit und kann auch nicht durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gerechtfertigt werden.
RS0056312 Rechtssatz 02.07.1990Undefined
Nach § 9 Abs 1 RAO sind zwar grundsätzlich alle sachlichen, durch eine entsprechende Information des Mandanten gedeckten Äußerungen des Rechtsanwaltes, die er für die Durchsetzung der Ansprüche seiner Partei für dienlich hält, gerechtfertigt, mögen damit au …
RS0107101 Rechtssatz 20.10.1996Zivilrecht
§ 10 Abs 2 RAO ist verfassungskonform dahin auszulegen, daß Rechtsanwälte auch bei Meinungsäußerungen die Ehre und Würde des Standes so weit zu wahren haben, als dies ein Schutz der in Art 10 Abs 2 MRK genannten Rechtsgüter rechtfertigt. Nach Art 10 Abs 1 M …
RS0131524 Rechtssatz 04.07.2017Strafrecht
Die Übernahme der Vertretung eines Verfahrensbeholfenen einschließlich seiner Verteidigung im Strafverfahren verlangt nicht die absolute Neutralität gegenüber dem Beschuldigten oder Angeklagten. Der Rechtsanwalt muss also – speziell im Fall der nicht von ih …
RS0131525 Rechtssatz 04.07.2017Strafrecht
Allein der Versuch, eine Umbestellung mit sachlich nicht haltbaren Argumenten zu erreichen, stellt noch keine Verletzung der Treuepflicht dar, sonst müsste jede Form der Bekämpfung der Gewährung der Verfahrenshilfe oder der Bestellung zum Verfahrenshelfer e …