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Entscheidung 21 Ds 2/18h×

Entscheidung 21 Ds 2/18h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0040559 Rechtssatz 25.02.1960Zivilrecht; Strafrecht
Ein Anwalt, der im Auftrag von Vertragsparteien einen Vertrag verfaßt, kann sich nicht darauf berufen, er sei von einem der Vertragspartner seiner Anwaltsverschwiegenheitspflicht nicht entbunden worden, wenn es gilt, über Vereinbarungen anläßlich der Abfass …
RS0054839 Rechtssatz 04.07.1977Undefined
Die für die Strafbemessung maßgebenden Grundsätze des Strafgesetzbuches (§§ 32 ff StGB) sind auch für das anwaltliche Disziplinarverfahren sinngemäß heranzuziehen.
RS0055534 Rechtssatz 10.03.1980Undefined
Auch wo nur die Gefahr einer Interessenkollision vorliegt, darf der Rechtsanwalt nicht die Vertretung beider Parteien führen, da das Standesdelikt der Doppelvertretung ja auch fahrlässig begangen werden kann.
RS0099575 Rechtssatz 17.03.1981Strafrecht
Zur Frage, wann mit der Argumentation, ein Ausspruch sei "undeutlich und unvollständig", tatsächlich ein Begründungsmangel (Z 5) oder aber in Wahrheit (wie hier) ein materiellrechtlicher Feststellungsmangel (Z 9 - 11 des § 281 Abs 1 StPO) releviert wird.
RS0100061 Rechtssatz 06.07.1988Strafrecht
Nichtigkeit im Sinne § 281 Abs 1 Z 11 zweiter Anwendungsfall StPO bewirkt nur die unzutreffende Heranziehung eines für die Strafzumessungsschuld irrelevanten Umstandes, nicht jedoch die (bloß) irrige Einordnung eines nach den allgemeinen Grundsätzen für die …
RS0117715 Rechtssatz 02.12.2002Undefined
Das in § 10 Abs 1 RAO statuierte Verbot, demzufolge ein Anwalt nicht beiden Teilen im nämlichen Rechtsstreit dienen oder Rat erteilen darf, ist sowohl begrifflich als auch aus der Sicht rechtspolitischer Zielsetzung als weitreichend zu verstehen. Es betriff …