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Entscheidung 24 Ds 1/18h×

Entscheidung 24 Ds 1/18h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0054876 Rechtssatz 21.12.1992Undefined
Nach ständiger Judikatur der Obersten Berufungskommission und Disziplinarkommission liegt eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes nur dann vor, wenn das Fehlverhalten einem größeren Personenkreis zur Kenntnis gelangt oder wenn es so schwerwie …
RS0055086 Rechtssatz 06.05.1985Undefined
Ehre und Ansehen eines ganzen Berufsstands können durch das Fehlverhalten eines einzelnen nur dann beeinträchtigt werden, wenn dieses Fehlverhalten entweder einem größeren Personenkreis zur Kenntnis gelangt oder so schwerwiegend ist, dass selbst mit einer a …
RS0072496 Rechtssatz 09.07.1990Undefined
§ 18 RL-BA 1977, der es dem Rechtsanwalt untersagt, den Vertreter der anderen Partei zu umgehen, dient in erster Linie dem Schutz des rechtsunkundigen Mandanten. Darüber hinaus sollen aber auch durch die vorgenannte Bestimmung die kollegialen Beziehungen de …
RS0098676 Rechtssatz 22.12.1988Strafrecht
Der Umstand, dass das Urteil entgegen § 270 Abs 2 Z 5 StPO die Erwägung nicht anführt, von denen das Gericht bei der Entscheidung einer Rechtsfrage geleitet wurde, stellt keinen der im § 281 Abs 1 StPO taxativ aufgezählten Nichtigkeitsgründe her (SSt 20/70 …
RS0106284 Rechtssatz 16.12.1996Undefined
Die Standesregel des § 18 RL-BA dient nicht nur dem Schutz des Gegners, sondern auch der Aufrechterhaltung korrekter kollegialer Beziehungen innerhalb der Anwaltschaft. Selbst eine ausdrückliche Einwilligung der Gegenpartei in die Nichtbeiziehung ihres Rech …
RS0129770 Rechtssatz 08.10.2014Strafrecht
Einem im Rahmen der Schuldberufung gestellten Antrag auf Vernehmung eines Zeugen ist nicht nachzukommen, wenn nicht dargetan wird, warum dem Beschuldigten eine entsprechende Antragstellung im Verfahren vor dem Disziplinarrat nicht möglich war.
RS0132515 Rechtssatz 30.01.2019Strafrecht
Eine Tatsachenrüge (Z 5a) kann in Verfahren, in denen eine Berufung wegen des Ausspruchs über die Schuld vorgesehen ist, nicht erhoben werden.
RS0132516 Rechtssatz 30.01.2019Strafrecht
Die direkt gegenüber der Gegenpartei geäußerte Behauptung der Gegenanwalt habe unzutreffende rechtliche Schritte gesetzt und seine Mandanten (möglicherweise) nicht über eine abschlägige Gerichtsentscheidung informiert, verstößt gegen § 21 RL‑BA 2015.