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Entscheidung 24 Os 1/14y×

Entscheidung 24 Os 1/14y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0054985 Rechtssatz 23.11.1992Strafrecht
Eine Doppelvertretung ist auch dann unzulässig, wenn eine Schädigung oder Gefährdung materieller Interessen der Klienten nicht eintritt; die Verletzung der Pflicht, Doppelvertretungen zu unterlassen, ist insofern ein reines Formaldelikt (SSt 8/38; AnwBl 195 …
RS0054995 Rechtssatz 08.05.1995Undefined
Die einheitliche Rechtsprechung im Standesrecht der Rechtsanwälte unterscheidet zwischen der echten Doppelvertretung nach § 10 RAO, worunter einerseits die eigentliche Doppelvertretung fällt, bei welcher der Anwalt beide Teile im nämlichen Rechtsstreit vert …
RS0055014 Rechtssatz 30.05.1994Zivilrecht; Strafrecht
Das gleichzeitige Tätigwerden desselben Rechtsanwaltes auf verschiedenen Seiten in zwei gleichzeitig anhängigen Rechtssachen ist auch dann, wenn diese in keinem unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehen, unstatthaft und selbst dann disziplinär, wen …
RS0055023 Rechtssatz 24.01.1994Undefined
Dem Rechtsanwalt, der als Vertreter einer OHG tätig war, ist es verwehrt, Gesellschafter gegen andere Gesellschafter bei Auseinandersetzungen aus dem Gesellschaftsverhältnis zu vertreten (AnwBl 1969,67; AnwBl 1973,135), weil die OHG keine juristische Person …
RS0055342 Rechtssatz 08.07.1968Zivilrecht; Strafrecht
Doppelvertretung bildet die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, wenn ein Anwalt im gerichtlichen Verfahren in Vertretung des Gatten das Erlöschen der Alimentationsverbindlichkeit begeh …
RS0117715 Rechtssatz 02.12.2002Undefined
Das in § 10 Abs 1 RAO statuierte Verbot, demzufolge ein Anwalt nicht beiden Teilen im nämlichen Rechtsstreit dienen oder Rat erteilen darf, ist sowohl begrifflich als auch aus der Sicht rechtspolitischer Zielsetzung als weitreichend zu verstehen. Es betriff …
RS0128656 Rechtssatz 17.04.2013Strafrecht
Der Verzicht des RStDG auf die in der StPO vorgesehene Berufung wegen vorliegender Nichtigkeitsgründe bedeutet, dass der von den Kategorien der (die Schuldfrage betreffenden) Nichtigkeitsgründe erfasste Fehlerbereich von der Berufung wegen des Ausspruches ü …