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Entscheidung 26 Ds 4/21v×

Entscheidung 26 Ds 4/21v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0056308 Rechtssatz 30.03.1992Undefined
Ein Rechtsanwalt ist verpflichtet, die übernommenen Verbindlichkeiten zu erfüllen (AnwBl 1976,31); die Bestreitung einer von ihm übernommenen Verpflichtung bedeutet eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes (AnwBl 1989,620).
RS0056935 Rechtssatz 30.05.1994Undefined
In der Mitwirkung bei Fassung des Einleitungsbeschlusses allein liegt weder ein Grund, Zweifel an der Unparteilichkeit des Mitgliedes des Disziplinarrates für das folgende Verfahren zu wecken (15 Bkd 2/91; Bkd 51/90), noch, soweit es sich nicht um den Unter …
RS0057021 Rechtssatz 12.06.1995Undefined
Die Verhandlung muss wegen eines Umstandes versäumt worden sein, der auch gewissenhafte Menschen in gleicher Lage vom Erscheinen abgehalten hätte. Dies kann etwa eine psychische Erkrankung sein.
RS0057027 Rechtssatz 19.12.1994Undefined
Abweichend von der Regelung des § 427 Abs 3 StPO, die darauf abstellt, ob der Angeklagte durch ein unabweisbares Hindernis abgehalten wurde, in der Hauptverhandlung zu erscheinen, lässt § 35 DSt 1990 die Durchführung einer Verhandlung in Abwesenheit des Bes …
RS0118449 Rechtssatz 26.01.2004Undefined
Disziplinäre Verstöße gegen Vorschriften, welche die Berufsausübung des Rechtsanwaltes regeln (RAO, Richtlinien) bedeuten eine Berufspflichtenverletzung. Eine Berufspflichtenverletzung impliziert regelmäßig eine Schädigung des Standesansehens. Lediglich dor …
RS0123526 Rechtssatz 23.05.2008Undefined
Der Einleitungsbeschluss stellt eine bloße Verfahrensanordnung dar.
RS0127859 Rechtssatz 12.06.2012Strafrecht
Gemäß § 84 Abs 2 StPO können "soweit im Einzelnen nichts anderes bestimmt wird", Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und alle sonstigen Eingaben an Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht (nur) schriftlich, per Telefax oder im elektronischen Rechtsverkehr ( …
RS0128656 Rechtssatz 17.04.2013Strafrecht
Der Verzicht des RStDG auf die in der StPO vorgesehene Berufung wegen vorliegender Nichtigkeitsgründe bedeutet, dass der von den Kategorien der (die Schuldfrage betreffenden) Nichtigkeitsgründe erfasste Fehlerbereich von der Berufung wegen des Ausspruches ü …
RS0132515 Rechtssatz 30.01.2019Strafrecht
Eine Tatsachenrüge (Z 5a) kann in Verfahren, in denen eine Berufung wegen des Ausspruchs über die Schuld vorgesehen ist, nicht erhoben werden.