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Entscheidung 2 Ds 1/19y×

Entscheidung 2 Ds 1/19y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0108407 Rechtssatz 22.09.1997Strafrecht
Im Rahmen disziplinarrechtlicher Strafbemessung ist den Erfordernissen der (positiven) Generalprävention entsprechend nachzukommen. Die richterlichen Verhaltenspflichten statuierenden Vorschriften gebieten nachdrücklich, ihre Verletzung derart zu sanktionie …
RS0115557 Rechtssatz 11.06.2001Strafrecht
Bei Beurteilung von disziplinären Verfahrens- und Erledigungsverzögerungen als Ordnungswidrigkeit oder als Dienstvergehen ist grundsätzlich ein strenger, objektiver Maßstab anzulegen, der sich einerseits an sachverhaltsmäßigen und rechtlichen Schwierigkeite …
RS0124017 Rechtssatz 26.08.2008Strafrecht
Der eindeutige Verweis auf die Begründung der staatsanwaltschaftlichen Anordnung, der der Bewilligungsbeschluss überdies unmittelbar angeschlossen ist, stellt methodisch nichts anderes dar als die - ebenfalls zulässige (13 Os 21/01) - Wiedergabe dieses Text …
RS0127061 Rechtssatz 19.04.2007Strafrecht
Streitigkeiten zwischen einem öffentlich Bediensteten und dem Staat sind von der Anwendbarkeit des Art 6 MRK ausgeschlossen, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Erstens muss das innerstaatliche Recht den Zugang zu einem Gericht für den fraglichen Posten ode …
RS0129654 Rechtssatz 21.06.2012Strafrecht
Nur bedeutende Versäumnisse in der Gesetzgebung und Praxis und ihrer Anwendung können eine Verletzung positiver Verpflichtungen des belangten Staates nach Art 8 MRK begründen.
RS0132745 Rechtssatz 11.06.2019Strafrecht
Bevor das Disziplinargericht nach § 110 Abs 2 RStDG Schuldspruch und Verweis ohne mündliche Verhandlung mit Beschluss festsetzt, hat es dem Beschuldigten Gelegenheit zu geben, sich schriftlich oder mündlich zu verteidigen, das heißt eine Stellungnahme zu de …
RS0132746 Rechtssatz 11.06.2019Strafrecht
Ein Absehen von der Verhängung einer Disziplinarstrafe iSd § 101 Abs 3 erster Satz iVm § 160 Abs 2 RStDG setzt die Durchführung einer mündlichen Verhandlung voraus.