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Entscheidung 2 Ob 103/10a×

Entscheidung 2 Ob 103/10a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0031051 Rechtssatz 29.03.1979Zivilrecht
Der Kläger hat darzulegen, dass eine zeitliche Begrenzung des Schmerzengeldes oder die Geltendmachung bloß eines Teilbetrages aus besonderen Gründen zulässig ist.
RS0031055 Rechtssatz 29.01.1968Zivilrecht
Es ist mit Globalbemessung (innerhalb des ziffernmäßigen Begehrens) vorzugehen, wenn eine zeitliche Einschränkung unbegründet ist und zu einem unangemessenen Ereignis führen müsste.
RS0031191 Rechtssatz 04.06.1981Zivilrecht
Beim Schmerzengeld handelt es sich um eine Globalentschädigung; bei der Ausmessung kann daher das Globalbegehren nicht in einzelne, bestimmte Verletzungen beziehungsweise Folgeerscheinungen zuzuordnende Teilbeträge zerlegt werden.
RS0031224 Rechtssatz 20.04.1972Zivilrecht
Ein sofortiges Anerkenntnis einer (wegen Lebensgefahr des Verletzten) erhobenen vorläufigen Schmerzengeldforderung durch den Schädiger hindert nicht die Geltendmachung einer Abgeltung für später auftretende Schmerzen und Dauerfolgen.
RS0031307 Rechtssatz 17.03.1976Zivilrecht
Das Schmerzengeld soll grundsätzlich eine einmalige Abfindung für Ungemach sein, das der Verletzte voraussichtlich zu erdulden hat. Es soll den gesamten Komplex der Schmerzempfindungen, auch so weit es für die Zukunft beurteilt werden kann, erfassen.
RS0038976 Rechtssatz 30.03.1971Zivilrecht
Die bloße Möglichkeit künftiger Unfallschäden rechtfertigt die Erhebung einer Feststellungsklage, die nicht nur dem Ausschluss der Gefahr der Verjährung, sondern auch der Vermeidung späterer Beweisschwierigkeiten und der Klarstellung der Haftungsfrage dem G …
RS0102181 Rechtssatz 26.03.1996Zivilrecht
Dass eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu einem vergleichbaren Sachverhalt fehlt, bedeutet keineswegs, dass die Entscheidung von der Lösung einer im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO erheblichen Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrec …
RS0107773 Rechtssatz 27.05.1997Zivilrecht
Dass ein völlig gleichartiger Sachverhalt vom Obersten Gerichtshof noch nicht entschieden wurde, begründet noch nicht das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage (vergleiche WoBl 1993/54).
RS0110702 Rechtssatz 10.09.1998Zivilrecht
Dass ein völlig gleichgelagerter Sachverhalt vom Obersten Gerichtshof noch nicht beurteilt wurde, bedeutet keineswegs schon, dass eine Rechtsfrage von der im § 502 Abs 1 ZPO umschriebenen erheblichen Bedeutung vorliegt. Insbesondere ist bei einer bloßen Erm …
RS0110739 Rechtssatz 10.09.1998Zivilrecht
Auch im Prozessrecht begründete "besondere Umstände" können die auf eine Teileinklagung von Schmerzengeld folgende "Nachklage" rechtfertigen. Dies ist dann der Fall, wenn verfahrensrechtliche Vorschriften eine Ausdehnung des zunächst eingeklagten, angesicht …
RS0126660 Rechtssatz 17.02.2011Zivilrecht
Die Zurückziehung des gegen den Zahlungsbefehl erhobenen Einspruchs bewirkt, dass der Zahlungsbefehl rückwirkend in Rechtskraft erwächst.