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Entscheidung 2 Ob 112/12b×

Entscheidung 2 Ob 112/12b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0041918 Rechtssatz 14.04.1994Zivilrecht
War eine Person in einer anderen (beim selben Erstgericht gegen eine andere Beklagte anhängigen) Sache als Bevollmächtigte der Klägerin bestellt, bewirkt dies den Ausschließungsgrund des § 20 Z 4 JN und damit den Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 1 ZPO n …
RS0041974 Rechtssatz 28.09.1988Zivilrecht
Die Teilnahme eines bloß wegen Befangenheit erfolgreich abgelehnten Richters an der Entscheidung bildet zwar den Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 1 ZPO, dieser Mangel heilt aber mit der formellen Rechtskraft der Entscheidung.
RS0045088 Rechtssatz 22.03.1995Zivilrecht
Die Aufhebungsgründe sind in § 595 ZPO taxativ aufgezählt.
RS0046024 Rechtssatz 01.12.1953Zivilrecht
Wesen der Befangenheit.
RS0046032 Rechtssatz 26.11.1959Undefined
Nach Rechtskraft der Sachentscheidung ist eine Ablehnung ausgeschlossen (geht aus der Sacherledigung des Ablehnungsantrages hervor, durch den Richter des Obersten Gerichtshofs abgelehnt wurde; die Sachentscheidung des Obersten Gerichtshofs wurde vor Erledig …
RS0117293 Rechtssatz 18.12.2002Zivilrecht
Nach herrschender Meinung hat das Schiedsgericht über die Ablehnung eines Schiedsrichters selbst zu entscheiden, und zwar in Ermangelung einer abweichenden Regelung im Schiedsvertrag in Anwesenheit und mit der Stimme des Abgelehnten (mwN). Dies gilt jedoch …
RS0126434 Rechtssatz 17.12.2010Zivilrecht
Die Ablehnung gemäß § 589 ZPO kann nur während des laufenden Schiedsverfahrens geltend gemacht werden.
RS0128994 Rechtssatz 17.06.2013Zivilrecht
Es ist (Anm: nach SchiedsRÄG 2006) daran festzuhalten, dass nachträglich bekannt gewordene Ablehnungsgründe im Aufhebungsverfahren grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden können, dass aber in krassen Fällen Ausnahmen möglich sind. Die gebotene Abwäg …