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Entscheidung 2 Ob 115/12v×

Entscheidung 2 Ob 115/12v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0011540 Rechtssatz 27.07.1955Zivilrecht
Auch zugunsten eines auf dem herrschenden Grundstück betriebenen Gewerbes oder einer dort errichteten Anlage ist die Einräumung einer Dienstbarkeit zulässig. Die Unterlassung einer Nutzung des dienenden Grundstückes muss nur dem herrschenden Grundstück und …
RS0011589 Rechtssatz 18.01.1962Zivilrecht
Zur Frage des Utilitätserfordernisses bei einer Prädialservitut. Nur Zwecklosigkeit vernichtet den Rechtsbestand einer solchen Servitut.
RS0011593 Rechtssatz 06.12.1978Zivilrecht
Bei der Beurteilung des Utilitätserfordernisses ist kein strenger Maßstab anzuwenden.
RS0012122 Rechtssatz 15.02.1967Zivilrecht
Das Begehren der actio confessoria ist auf Feststellung und Beseitigung der Beeinträchtigung und auf Unterlassung künftiger Störungen gerichtet. Der Eigentümer des herrschenden Gutes hat Anspruch auf eine Erneuerung der belasteten Sache, dass dadurch die Au …
RS0012162 Rechtssatz 12.07.1990Zivilrecht
Der Erlöschungsgrund des dauernden Untergangs der Sache entspricht dem Auflösungsgrund für Bestandverträge nach § 1112 ABGB, sodass für seine Beurteilung die für jenen Auflösungsgrund nach Lehre und Rechtsprechung geltenden Grundsätze herangezogen werden kö …
RS0016366 Rechtssatz 12.11.1974Zivilrecht
Die Ausübung der Servitut bleibt auf die Natur und den Zweck der Bestellung zur Zeit der Einräumung der Servitut beschränkt.
RS0021025 Rechtssatz 07.03.1989Zivilrecht
Das Zugrundegehen des Mietgegenstandes als Grund für die ex nunc eintretende Auflösung des Mietvertrages kann im physischen oder rechtlichen Untergang bestehen, wobei für letzteren ein Abbruchsauftrag erforderlich und eine bloße Abbruchsbewilligung nicht ge …
RS0075739 Rechtssatz 30.06.1982Zivilrecht
Das Stockwerkseigentum wurde als "abgesondertes Eigentum" dem Miteigentumsrecht gegenübergestellt und stellt zwar keine vollständige, aber doch eine wahre Teilung dar. (Mit Ausführungen zur Redaktionsgeschichte.)