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Entscheidung 2 Ob 128/22w×

Entscheidung 2 Ob 128/22w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0008409 Rechtssatz 03.06.1964Zivilrecht
Der Erbe hat dem Legatar, dem ein Teil eines Grundstückes vermacht wurde, auf seine Kosten die nach § 74 GBG erforderlichen Voraussetzungen (Vermessung des Grundstückes, Teilungsplan usw) für die Einverleibung des Eigentumsrechtes des Legatars zu verschaffe …
RS0017406 Rechtssatz 25.10.1961Zivilrecht
Auch ein unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossener Vertrag bindet bereits die Vertragspartner. Zu den sonstigen Gründen der Aufhebung tritt noch der des Ausfalles der Bedingung hinzu. Treu und Glauben sind auch in bedingten Rechtsgeschäften zu wahr …
RS0034706 Rechtssatz 27.01.1995Zivilrecht
Die "Rechtsbedingung" wird nicht privatautonom beigefügt, sondern ist vom Gesetz her vorgesehen, sodass man sie auch als gesetzliches Tatbestandsmerkmal (Wirksamkeitserfordernis) verstehen kann. Bei der Rechtsbedingung ist es eine Frage der Gesetzesauslegun …
RS0038627 Rechtssatz 09.12.1953Zivilrecht
Die Genehmigung eines Vertrages durch die Grundverkehrskommission ist eine Suspensivbedingung für die Wirksamkeit des Vertrages (mit Zusammenstellung der Lehre und bisherigen Rechtsprechung unter ausdrücklicher Ablehnung der in den Entscheidung 2 Ob 769/52 …
RS0038684 Rechtssatz 04.02.1969Zivilrecht
Auf Grund eines der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung bedürfenden Kaufvertrages kann schon vor Vorliegen der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung auf Ausstellung einer einverleibungsfähigen Urkunde geklagt werden.
RS0038693 Rechtssatz 06.06.1956Zivilrecht
Die Genehmigungspflicht eines Kaufvertrages nach dem GVG an sich steht der Klage auf Zuhaltung des Kaufvertrages nicht im Wege (so bereits SZ 5/57).
RS0061101 Rechtssatz 30.06.1954Zivilrecht
Ein nach § 1 GVG genehmigungspflichtiges Rechtsgeschäft bindet die Parteien so lange, als nicht von der Grundverkehrskommission die Genehmigung versagt wird (so bereits SZ 2/28).