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Entscheidung 2 Ob 164/16f×

Entscheidung 2 Ob 164/16f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0048982 Rechtssatz 04.02.1993Zivilrecht
Beherrschender Grundsatz für die Auswahl des Sachwalters ist das Wohl der behinderten Person. Allerdings ist bei Beurteilung der Eignung einer dem Behinderten nahestehenden Person zum Sachwalter auf mögliche Interessenkollisionen Bedacht zu nehmen.
RS0049104 Rechtssatz 21.01.1988Zivilrecht
Grundsätzlich - sofern die Besorgung der Angelegenheit der behinderten Person nicht vorwiegend Rechtskenntnisse erfordert (Abs 3) - ist primär der gesetzliche Vertreter (wenn der Behinderte minderjährig ist) beziehungsweise eine dem Behinderten nahestehende …
RS0054995 Rechtssatz 08.05.1995Undefined
Die einheitliche Rechtsprechung im Standesrecht der Rechtsanwälte unterscheidet zwischen der echten Doppelvertretung nach § 10 RAO, worunter einerseits die eigentliche Doppelvertretung fällt, bei welcher der Anwalt beide Teile im nämlichen Rechtsstreit vert …
RS0055010 Rechtssatz 06.12.1993Zivilrecht
Eine echte Doppelvertretung liegt nicht allein im Einschreiten aufgrund einer Vollmacht, sondern in jeder anwaltlichen Tätigkeit zunächst für und dann gegen den früheren Klienten.
RS0055014 Rechtssatz 30.05.1994Zivilrecht; Strafrecht
Das gleichzeitige Tätigwerden desselben Rechtsanwaltes auf verschiedenen Seiten in zwei gleichzeitig anhängigen Rechtssachen ist auch dann, wenn diese in keinem unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehen, unstatthaft und selbst dann disziplinär, wen …
RS0055333 Rechtssatz 19.12.1988Zivilrecht
Unter "vertreten" im Sinne des § 10 Abs 1 RAO ist nicht allein das Einschreiten auf Grund einer Vollmacht des bürgerlichen oder des Prozeßrechtes, sondern jede anwaltliche Tätigkeit zu verstehen, namentlich auch die Verfassung von Vertragsurkunden.
RS0055534 Rechtssatz 10.03.1980Undefined
Auch wo nur die Gefahr einer Interessenkollision vorliegt, darf der Rechtsanwalt nicht die Vertretung beider Parteien führen, da das Standesdelikt der Doppelvertretung ja auch fahrlässig begangen werden kann.
RS0117715 Rechtssatz 02.12.2002Undefined
Das in § 10 Abs 1 RAO statuierte Verbot, demzufolge ein Anwalt nicht beiden Teilen im nämlichen Rechtsstreit dienen oder Rat erteilen darf, ist sowohl begrifflich als auch aus der Sicht rechtspolitischer Zielsetzung als weitreichend zu verstehen. Es betriff …