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Entscheidung 2 Ob 168/24f×

Entscheidung 2 Ob 168/24f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0008377 Rechtssatz 17.11.1983Zivilrecht
Kann die Amtsbestätigung gemäß § 178 AußStrG gegen den Willen des Erben nicht erteilt werden, so kann der Legatar bei Fälligkeit des Legats unmittelbar Leistungsklage erheben, es wird aber auch die Erhebung eines Feststellungsbegehrens als zulässig angesehe …
RS0015277 Rechtssatz 15.02.1966Zivilrecht
Gegenstand des Vermächtnisses kann auch eine Sache sein, die im Eigentum des Erben steht ( hier: letztwillige Begründung eines Wohnungsrechtes an einer auf den Todesfall geschenkten Liegenschaft ).
RS0015352 Rechtssatz 26.11.1968Zivilrecht
Das Zerreißen eines Testaments als Ergebnis einer durch Wahnvorstellungen krankhaft veränderten Willensbildung stellt daher keinen gültigen Widerruf dar.
RS0016304 Rechtssatz 31.05.1994Zivilrecht
Die Veräußerung durch den Sachwalter löst die Widerrufsvermutung des § 724 ABGB nicht aus. Diese Vermutung gilt nur bei willentlichen, aktiven Verhaltensweisen des Erblassers. Greift die gesetzliche Vermutung, so ist ein fehlender Widerrufswille vom Legatar …
RS0025305 Rechtssatz 12.04.1961Zivilrecht
§ 724 ABGB zählt die Tatbestände, die für eine konkludente Willenserklärung des Erblassers auf Widerruf einer vormals getroffenen Legatsanordnung bedeutsam sein können, nicht erschöpfend auf. Die im § 724 ABGB normierten Fälle sind aus den Möglichkeiten kon …
RS0107756 Rechtssatz 26.05.1997Zivilrecht
§ 662 ABGB bezeichnet das Vermächtnis einer fremden Sache, "die weder dem Erblasser, noch dem Erben oder Legatar, welcher sie einem Dritten leisten soll, gehört", als wirkungslos. Daraus ergibt sich aber, daß Legate - aber auch Sublegate - wirksam sind, sof …