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Entscheidung 2 Ob 169/19w×

Entscheidung 2 Ob 169/19w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0026996 Rechtssatz 03.09.1970Zivilrecht
Das Mitverschulden von Kindern ist geringer zu werten als das von Erwachsenen.
RS0027532 Rechtssatz 12.02.1981Zivilrecht
Ist dem Schädiger das subjektive Einsichtsvermögen in die Gefährlichkeit seiner Handlungsweise voll zuzurechnen, trifft ihn daher ein Verschulden im Sinne § 1310 ABGB 1. Fall, ist eine Erörterung über die Vermögensverhältnisse des Schädigers zur Zeit der Ur …
RS0027544 Rechtssatz 23.03.1994Zivilrecht
Die Festlegung des Ausmaßes des Ersatzes gemäß § 1310 ABGB stellt im Einzelfall dann keine erhebliche Rechtsfrage dar, wenn das Berufungsgericht alle maßgeblichen Umstände in die Billigkeitserwägung einbezogen und ihre Bedeutung weder verkannt noch grob unr …
RS0027744 Rechtssatz 21.10.1971Zivilrecht
Mitverschulden (3 : 1) eines siebeneinvierteljährigen Kindes, das mit einem Tretroller auf der Fahrbahn einer öffentlichen Straße spielt.
RS0074237 Rechtssatz 16.03.1967Zivilrecht; Strafrecht
In der Regel wird ein Sicherheitsabstand, der etwa der Länge des Reaktionsweges entspricht, als ausreichend zu bezeichnen sein, sofern nicht Umstände hinzutreten, die einen größeren Sicherheitsabstand geboten erscheinen lassen.
RS0132048 Rechtssatz 22.03.2018Zivilrecht
Das Mitverschulden kann auch aus der Verletzung eines Schutzgesetzes resultieren. In diesem Fall ist danach zu fragen, ob die übertretene Norm ein Schadensereignis wie das eingetretene verhindern wollte, ob also ein „Mitverschuldenszusammenhang“ besteht (so …