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Entscheidung 2 Ob 178/20w×

Entscheidung 2 Ob 178/20w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0017193 Rechtssatz 29.11.1961Zivilrecht
Kriterien für die Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit eines Rechtsgeschäfts.
RS0018356 Rechtssatz 30.01.1958Zivilrecht
Der Grundsatz, dass eine Frist nicht gesetzt sondern nur gewährt zu werden braucht, gilt dann nicht, wenn es für den zur Leistung Verpflichteten keineswegs mit Sicherheit feststeht, ob der andere Vertragsteil überhaupt noch auf dem Boden des Vertrages steht …
RS0018375 Rechtssatz 05.03.1985Zivilrecht
Rücktrittserklärung und Nachfristsetzung müssen insofern eine Einheit bilden, als der Gläubiger dem säumigen Schuldner bei der Einräumung einer letzten Chance zur Vertragserfüllung auch die anderenfalls drohende Vertragsauflösung anzeigen muss.
RS0018381 Rechtssatz 19.03.1980Zivilrecht
Beim Fixgeschäft kommt zur Terminisierung der Leistung noch die Vereinbarung hinzu, dass eine verspätete Erfüllung nicht mehr als solche angenommen wird und der Gläubiger schon jetzt für den Fall der Verspätung den Rücktritt vom Vertrag erklärt; dieser Fest …
RS0018399 Rechtssatz 05.06.1984Zivilrecht
Das Wesen des Fixgeschäftes liegt darin, dass es bei Verzug automatisch wegfällt, ohne dass der Gläubiger eine Nachfrist setzen oder den Rücktritt erklären müsste.
RS0018456 Rechtssatz 16.06.1967Zivilrecht
Die von der Judikatur entwickelten Grundsätze über die Notwendigkeit der Nachfristsetzung nach § 918 ABGB gelten sinngemäß auch für vertraglich vereinbarte Rücktrittsrechte unter Nachfristsetzung.
RS0018996 Rechtssatz 22.06.1988Zivilrecht
Subventionen sind vermögenswerte Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln, die ein Verwaltungsträger oder eine andere mit der Vergabe solcher Mitteln betraute Institution einem Privatrechtssubjekt zukommen lässt, wobei sich der Subventionsempfänger zu einem im …
RS0020997 Rechtssatz 14.06.1951Zivilrecht
Auf den Umstand, dass die Klagsforderung nur Zug um Zug gegen eine vom Kläger zu erbringende Gegenleistung zu erfüllen ist, ist von Amts wegen nicht Bedacht zu nehmen. Dem Erfordernis des § 1052 ABGB ist Genüge getan, wenn der Kläger im Laufe des Rechtsmitt …
RS0049862 Rechtssatz 29.03.1994Zivilrecht
Im Rahmen der ausschließlich privatrechtlichen Subventionsverhältnisse stehen neben den einseitig verbindlichen Rechtsverhältnissen die verschiedentlich nach Art einer Auslobung gestaltet sind, zweiseitig verbindliche Rechtsverhältnisse im Vordergrund. Die …
RS0117563 Rechtssatz 12.02.2003Zivilrecht
Entscheidend ist beim Abschluss eines Förderungsvertrages, wie bei anderen rechtsgeschäftlichen Erklärungen, stets der Empfängerhorizont, wie also ein redlicher Erklärungsempfänger die rechtsgeschäftlichen Erklärungen des Vertragspartners verstehen konnte. …
RS0117564 Rechtssatz 12.02.2003Zivilrecht
Die Möglichkeit der Rückforderung einer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages gewährten Förderung bestimmt sich nach dem Inhalt der Vereinbarung, inwieweit über die Verpflichtungserklärung hinaus geleistet wurde beziehungsweise die Vorgaben der Verpfl …