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Entscheidung 2 Ob 211/11k×

Entscheidung 2 Ob 211/11k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0047367 Rechtssatz 23.04.1980Zivilrecht
Mit dem Ausdruck der tatsächlichen Betreuung wird auf die Obsorge abgestellt, die ein Kind im Rahmen eines Haushaltes im allgemeinen erfährt. Hiezu zählen insbesondere die Zubereitung der Nahrung, die Instandhaltung und Reinigung der Kleidung und Wäsche sow …
RS0047394 Rechtssatz 01.10.1992Zivilrecht
In den Materialien zum Bundesgesetz über die Neuordnung des Kindschaftsrechtes, werden als Betreuungsleistungen zwar nur die Zubereitung der Nahrung, die Instandhaltung der Kleidung und Wäsche sowie Pflege im Krankheitsfall aufgezählt, der in Wahrheit jedoc …
RS0047403 Rechtssatz 05.06.1991Zivilrecht
Befindet sich das Kind nicht in Obsorge der Eltern, ist bei unterschiedlicher Leistungsfähigkeit von den Unterhaltsbemessungsgrundlagen jeweils der Betrag abzuziehen, der für den eigenen Unterhalt erforderlich ist; sodann sind die für den Gesamtunterhalt de …
RS0047415 Rechtssatz 05.06.1991Zivilrecht
Anteilig im Sinne des § 140 ABGB bedeutet, dass jeder Elternteil unter Berücksichtigung seiner eigenen Leistungsfähigkeit zum Unterhalt des Kindes beizutragen hat.
RS0047434 Rechtssatz 17.09.1978Zivilrecht
Auch wenn das Kind während der Woche in einem Internat untergebracht ist und sich nur an Wochenenden, zu den Feiertagen oder während der Ferien bei dem unterhaltspflichtigen Elternteil befindet, er aber tatsächlich Leistungen zur Betreuung des Kindes wie et …
RS0047436 Rechtssatz 18.09.1986Zivilrecht
Nach der Absicht des Gesetzgebers leistet (nur) der Elternteil, dem die Pflege und Erziehung des Kindes als Teil der Elternrechte zusteht (§§ 144, 177 ABGB), seinen Beitrag im Sinne des § 140 Abs 2 erster Satz ABGB dann, wenn er zur Betreuung des Kindes, da …
RS0047443 Rechtssatz 23.04.1980Zivilrecht
Es ist unmaßgeblich, ob der haushaltsführende Teil ausschließlich oder, besonders weil er berufstätig ist, nur während bestimmter Tageszeiten oder überhaupt nur an bestimmten Tagen sich der Betreuung des Kindes widmet. Er muss zur Betreuung des Kindes, das …
RS0047522 Rechtssatz 10.04.1990Zivilrecht
Bei der Unterhaltsbemessung ist stets auf den konkreten Bedarf und nicht auf den theoretischen Bedarf einer Personengruppe, die anders lebt als der Unterhaltsberechtigte, abzustellen.
RS0048513 Rechtssatz 27.06.1968Zivilrecht
Das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Kindes ist dafür maßgebend, ob und in welchem Ausmaß und von wem das Kind Unterhalt verlangen kann.
RS0076578 Rechtssatz 12.04.1984Zivilrecht
Wie sich aus § 24 IPRG ergibt, sind die Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und ihren ehelichen Kindern nach dem Personalstatut des Kindes zu beurteilen.
RS0103490 Rechtssatz 26.03.1996Zivilrecht
Österreich hat sich gemäß Art 2 des Abkommens durch G. BGBl 1961/295 die Anwendung des österreichischen Rechtes für alle vor österreichischen Gerichten gestellten Unterhaltsbegehren vorbehalten, bei denen Verpflichteter und Kind Österreicher sind und der Ve …
RS0104360 Rechtssatz 04.06.1996Zivilrecht
Hat ein österreichischer Minderjähriger seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Vertragsstaat des Haager Minderjährigenschutzabkommens, so ist die inländische Gerichtsbarkeit gemäß § 110 Abs 1 Z 1 JN in Verbindung mit § 109 JN gegeben. Nach den mangel …
RS0106533 Rechtssatz 13.12.1996Zivilrecht
In Detailfragen der Unterhaltsbemessung hat grundsätzlich der Unterhaltsschuldner die für seinen Rechtsstandpunkt günstigen Tatsachen ausreichend zu behaupten und zu beweisen.
RS0111899 Rechtssatz 25.03.1999Zivilrecht
Unterhaltsbeiträge die im Ausland lebenden Kindern zufließen, müssen einerseits in einem angemessenen Verhältnis zu den durchschnittlichen Lebensverhältnissen und zur Kaufkraft in ihrem Heimatland stehen. Andererseits sollen aber die unterhaltsberechtigten …
RS0115994 Rechtssatz 27.11.2001Zivilrecht
Zieht das Kind aus einem Vertragsstaat in einen Nichtvertragsstaat, so wird das Haager Unterhaltsstatutabk für die Zukunft unanwendbar, vielmehr kommt die Gesamtverweisung des § 24 IPRG zum Zuge (hier indisches IPR).
RS0125632 Rechtssatz 18.12.2009Zivilrecht
Bei Drittpflege reicht der Regelbedarf als Orientierungshilfe zur Ermittlung des Unterhaltsbedarfs des Kindes regelmäßig nicht aus, weil er nur eine Messgröße dafür abgibt, welcher Geldunterhalt zusätzlich zur Betreuung eines Kindes erforderlich ist. Maßgeb …