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Entscheidung 2 Ob 25/25b×

Entscheidung 2 Ob 25/25b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0022764 Rechtssatz 22.11.1979Zivilrecht
Hat ein selbständiger Gewerbetreibender Mehrarbeit (Überstunden" und Wochenendarbeit) zur Vermeidung eines Verdienstentganges eingesetzt, kann ihm der damit erzielte Betriebsgewinn auch nicht teilweise auf seinen Ersatzanspruch für diese Mehrarbeit angerech …
RS0030614 Rechtssatz 04.11.1966Zivilrecht
Abstrakte Rente: Ausgleichsfunktion allein genügt nicht, Sicherungsfunktion ist unerlässliche Voraussetzung. Die bloße Erschwernis wird durch das Schmerzengeld abgegolten, erst wenn sie dazu führt, dass der Beschädigte der Gefahr der Benachteiligung im Konk …
RS0030658 Rechtssatz 20.12.1979Zivilrecht
Die wirtschaftlich eingesetzte Arbeitskraft stellt einen selbständigen Wert dar, der bei Vernichtung dieser Arbeitskraft (zeitweise oder dauernd, gänzlich oder teilweise) vom Schädiger zu ersetzen ist, auch wenn der Verletzte die bisher empfangene Gegenleis …
RS0031002 Rechtssatz 02.04.1970Zivilrecht
Der Schaden, den ein selbständiger Erwerbstätiger infolge eines Unfalls erleidet, kann sich entweder im eingetretenen Verdienstentgang oder in den Kosten aufgenommener Ersatzkräfte ausdrücken. Es ist aber auch eine Kombination beider Gesichtspunkte denkbar, …
RS0037612 Rechtssatz 29.10.1964Zivilrecht
Die den Anspruch begründenden Tatsachen (materielle Voraussetzungen) müssen von der klagenden Partei bereits in der Klage oder in erster Instanz behauptet und bewiesen werden. Im Revisionsverfahren kann eine solche Unterlassung nicht nachgetragen werden.