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Entscheidung 2 Ob 30/15y×

Entscheidung 2 Ob 30/15y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0027427 Rechtssatz 30.10.1980Zivilrecht
Auch auf Autobahnen kann Langsamfahren ohne zwingenden Grund nach den Umständen als Behinderung des Folgeverkehrs beurteilt werden.
RS0027432 Rechtssatz 30.10.1980Zivilrecht
Voraussetzung der Haftung des verbotwidrig zu langsamfahrenden Fahrzeuglenkers.
RS0027620 Rechtssatz 30.10.1980Zivilrecht
Auch das Verbot des verkehrsbehindernden Langsamfahrens (§ 20 Abs 1 letzter Satz StVO) dient der Sicherheit des Verkehrs und ist Schutznorm (§ 1311 ABGB) insbesondere zugunsten des Folgeverkehrs.
RS0043414 Rechtssatz 12.05.1965Zivilrecht
Die Prüfung, ob zur Gewinnung der erforderlichen Feststellungen noch weitere Beweise notwendig sind, ist ein Akt der Beweiswürdigung.
RS0073369 Rechtssatz 05.12.1968Zivilrecht; Strafrecht
Das Verbot des Haltens und Parkens im Bereich von unübersichtlichen Kurven (§ 24 Abs 1 lit b StVO 1960) dient nicht nur der Flüssigkeit, sondern auch der Sicherheit des Verkehrs. In Ansehung einer unübersichtlichen Kurve macht das Gesetz den Verkehrsteilneh …
RS0074753 Rechtssatz 12.05.1977Zivilrecht
Eine ohne zwingenden Grund vorgenommene allmähliche Herabsetzung der Geschwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit, wodurch der Lenker eines einzeln nachfolgenden Fahrzeuges gezwungen wird, ebenfalls vorübergehend die Geschwindigkeit zu vermindern, bedeutet no …
RS0128258 Rechtssatz 07.08.2012Zivilrecht
Das Fahren mit einer Geschwindigkeit von bloß 20 km/h auf einer Autobahnstrecke mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ‑ noch dazu bei Dunkelheit und ohne Betrieb der Warnblinkanlage (vgl § 102 Abs 2 letzter Satz Z 3 KFG) ‑ stellt ein maßgebliche …