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Entscheidung 2 Ob 41/15s×

Entscheidung 2 Ob 41/15s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0008145 Rechtssatz 23.07.1932Zivilrecht
Streitig gebliebene Fragen der Erbteilung, insbesondere die der Anrechnung von Vorempfängen eigenberechtigter Erben, hindern die Einantwortung nicht und sind im Rechtswege auszutragen.
RS0008340 Rechtssatz 01.07.1982Zivilrecht
Die vor der Einantwortung vorgenommene Erbteilung ist durch die Einantwortung bedingt und kann niemals vor dieser in Kraft treten.
RS0012311 Rechtssatz 22.02.1990Zivilrecht
Die Rechtsgemeinschaft der Erben wird durch Erbteilung aufgehoben, die von jedem Miterben vor oder nach der Einantwortung verlangt werden kann. Sie erfolgt durch Erbteilungsübereinkommen, das der Einstimmigkeit bedarf. Kommt keine Einigung zustande, ist die …
RS0012312 Rechtssatz 22.02.1990Zivilrecht
Das Begehren der Erbteilungsklage (Leistungsklage) ist auf Teilung unter Angabe des Wertverhältnisses der jedem Miterben zukommenden Portionen zu richten. Die Teilung wird real, zum Beispiel durch Änderung in den ideellen Anteilen, oder zivil vorgenommen.
RS0012313 Rechtssatz 22.03.1993Zivilrecht
Mit dem Tod eines Erblasser, der mehrere Erben hinterlässt, entsteht zwischen diesen zunächst bis zur Einantwortung eine sich auf das Erbrecht beziehende schlichte Rechtsgemeinschaft gemäß den §§ 825 ff ABGB.
RS0013245 Rechtssatz 08.03.1961Zivilrecht
Die Teilungsklage ist gegen alle Teilhaber zu richten. Die Miteigentümer einer Liegenschaft bilden eine einheitliche Streitgenossenschaft, weshalb am Teilungsprozess sämtliche Miteigentümer, sei es als Beklagte beteiligt sein müssen.
RS0035701 Rechtssatz 15.05.1957Zivilrecht
Bei einer notwendigen Streitgenossenschaft hat die von einem Streitgenossen gegen den Willen des anderen Streitgenossen vorgenommene Prozesshandlung keine rechtliche Wirkung. Anerkenntnisurteil gegen einen Teilgenossen ist unzulässig (siehe hiezu auch 1 Ob …
RS0037674 Rechtssatz 25.01.1961Zivilrecht
In der Entscheidung kommt implicite die Ansicht zum Ausdruck, dass das Revisionsgericht sogleich über das Eventualbegehren entscheiden kann, wenn es in Abänderung des Berufungsurteils das Hauptbegehren abweist. - Hiezu Stellungnahme im Akt unter Berufung au …
RS0061550 Rechtssatz 18.01.1977Zivilrecht
Die Mitgliedschaft an einer Personengesellschaft ist nach der gesetzlichen Regel unübertragbar, wohl aber auf Grund des Gesellschaftsvertrages oder mit Zustimmung aller Gesellschafter und des Beitretenden.
RS0130589 Rechtssatz 19.01.2016Zivilrecht
Miterben haben vor der Einantwortung keinen Anspruch auf Zivilteilung einzelner Nachlasssachen. Eine Veräußerung kann vor Einantwortung nur durch (einhellige) Verfügung der Erbengemeinschaft oder durch einen Verlassenschaftskurator erfolgen.