Rechtstracker.at
Entscheidung 2 Ob 5/12t×

Entscheidung 2 Ob 5/12t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0026726 Rechtssatz 12.05.1977Zivilrecht
Der verletzte Insasse eines der beiden unfallbeteiligten Fahrzeuge kann seine Ansprüche in vollem Umfang gegen jeden der beiden Schädiger geltend machen. Er muß sich jedoch von jedem der gemeinsam oder gesondert in Anspruch genommenen Schädiger sein Eigenve …
RS0032510 Rechtssatz 05.07.1983Zivilrecht
Die Abtretung als kausales Verfügungsgeschäft ist nur dann wirksam, wenn sie auf einem gültigen Grundgeschäft (Verpflichtungsgeschäft, Titel) beruht. Die Unwirksamkeit der Abtretung und den daraus folgenden Mangel der Gläubigerstellung des Klägers kann der …
RS0032584 Rechtssatz 16.03.1966Zivilrecht
Der Kläger ist zwar nicht gebunden, den Rechtsgrund für die Abtretung anzugeben. Doch muss er den Rechtsgrund der abgetretenen Forderung anführen, da keine Geldforderung, abgesehen von den Fällen der Wechselübertragung und Wertpapierübertragung, abstrakt be …
RS0032652 Rechtssatz 05.07.1983Zivilrecht
Mag der Zessionar auch nicht bei sonstiger Unschlüssigkeit seines Begehrens von vornherein verpflichtet sein, den Rechtsgrund der Zession zu nennen, so hat er dies doch zu tun und dafür erforderlichenfalls den Beweis zu erbringen, wenn der Schuldner die Wir …
RS0075331 Rechtssatz 05.11.1987Zivilrecht
Vom Schutzzweck des § 53 Z 25 StVO gelten alle Gefahren als umfaßt, die durch das Befahren des "Fahrstreifens für Omnibusse" mit anderen Fahrzeugen als mit solchen des Kraftfahrlinienverkehrs bzw des Straßendienstes und der Müllabfuhr bei Arbeitsfahrten ver …
RS0116644 Rechtssatz 08.08.2002Zivilrecht
Der verletzte Fahrgast muss sich das Verschulden des Lenkers nicht auf seine Ansprüche gegen den Unfallgegner anrechnen lassen. Der Lenker eines Fahrzeuges ist nicht "Gehilfe" des von ihm unentgeltlich beförderten Fahrgasts.
RS0127916 Rechtssatz 15.05.2012Zivilrecht
Die Haftpflicht jedes einzelnen Haftpflichtigen ist so zu prüfen, als ob er den Schaden allein verursacht hätte.
RS0127917 Rechtssatz 15.05.2012Zivilrecht
Der Schuldner einer abgetretenen Forderung hat nämlich nicht nur die Einwendungen, die sein Verhältnis zum Zedenten betreffen, sondern auch alle Einwendungen, die ihm aus seinem Verhältnis zum Zessionar zustehen.
RS0127918 Rechtssatz 15.05.2012Zivilrecht
Ist im Verhältnis der Halter zweier unfallbeteiligter Fahrzeuge das Alleinverschulden des Lenkers des Beklagtenfahrzeugs gemäß § 19 Abs 2 EKHG für die Schadenstragung ausschlaggebend, so wirkt diese Einwendung des Halters des Klagsfahrzeugs auch gegenüber F …