Rechtssatz RS0026726
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0026726
Entscheidungsdatum
21.03.2024
Rechtssatz
Der verletzte Insasse eines der beiden unfallbeteiligten Fahrzeuge kann seine Ansprüche in vollem Umfang gegen jeden der beiden Schädiger geltend machen. Er muß sich jedoch von jedem der gemeinsam oder gesondert in Anspruch genommenen Schädiger sein Eigenverschulden oder Mitverschulden einwenden lassen.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 93/77
Entscheidungstext OGH 12.05.1977 2 Ob 93/77
- 2 Ob 5/12t
Entscheidungstext OGH 15.05.2012 2 Ob 5/12t
- 2 Ob 221/23y
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 21.03.2024 2 Ob 221/23y
nur: Der verletzte Insasse eines der beiden unfallbeteiligten Fahrzeuge kann seine Ansprüche in vollem Umfang gegen jeden der beiden Schädiger geltend machen. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0026726
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2024
Dokumentnummer
JJR_19770512_OGH0002_0020OB00093_7700000_001