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Entscheidung 2 Ob 6/13s×

Entscheidung 2 Ob 6/13s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0009172 Rechtssatz 13.11.1979Zivilrecht
Bei einer juristischen Person ist das Wissen gem § 1489 ABGB ihrer zur Vertretung in dem betreffenden Bereich berufenen Organmitgliedern von dem maßgeblichen anspruchsbegründeten Sachverhalt maßgeblich, damit diese Kenntnis der Gesellschaft selbst zugerechn …
RS0010053 Rechtssatz 03.11.1981Zivilrecht
Bei der wörtlichen Auslegung darf nicht stehengeblieben werden, wenn sich dadurch für einzelne Bestimmungen kein Anwendungsgebiet ergibt, sie also sinnlos blieben (so schon SZ 44/25).
RS0022462 Rechtssatz 12.06.1979Zivilrecht
Dem "Vermögen" einer Person kommt kein absoluter Schutz zu. Nach der Lehre vom Schutzzweck der Norm steht vielmehr nur dem unmittelbar Geschädigten ein Ersatzanspruch zu.
RS0022571 Rechtssatz 29.01.1985Zivilrecht
Wird gegen eine Verhaltenspflicht verstoßen, die den Schutz fremden Eigentums bezweckt, so ist nicht nur der Schaden am absolut geschützten Eigentumsrecht, sondern auch der Folgeschaden im sonstigen Vermögen des Geschädigten zu ersetzen.
RS0022608 Rechtssatz 10.12.1985Zivilrecht
Bedenken, die gegen eine Berücksichtigung des Schadens eines nur mittelbar Geschädigten bestehen, treffen in den Fällen einer Schadensverlagerung nicht zu, wenn es gerade um den Schaden geht, der typischerweise beim unmittelbar Geschädigten eintritt, im bes …
RS0022638 Rechtssatz 10.12.1952Zivilrecht
Das Wort "jedermann" ist nicht wörtlich zu nehmen; es kann nur ein unmittelbar durch die rechtswidrige Handlung Verletzter - ausgenommen § 1327 ABGB - Schadenersatz begehren. Ob jemand als unmittelbar Geschädigter anzusehen ist, richtet sich danach, ob die …
RS0022813 Rechtssatz 12.06.1979Zivilrecht
Nach der Lehre vom Schutzzweck der Norm steht nur dem unmittelbar Geschädigten ein Ersatzanspruch zu. Die Verursachung eines Vermögensschadens macht daher nur dann ersatzpflichtig, wenn sich die Rechtswidrigkeit der Schädigung zum Beispiel aus der Verletzun …
RS0023122 Rechtssatz 02.06.1982Zivilrecht
Außerhalb (vorvertraglicher) vertraglicher Beziehungen ist die nur fahrlässige Zufügung reiner Vermögensschäden nicht rechtswidrig und macht daher grundsätzlich nicht ersatzpflichtig.
RS0032304 Rechtssatz 28.09.1966Zivilrecht
Der Anspruch nach § 1358 ABGB unterliegt derselben Verjährung wie die eingelöste Schuld.
RS0034514 Rechtssatz 22.12.1960Zivilrecht
Für den Sozialversicherungsträger gilt diejenige Verjährungsvorschrift, der der zivilrechtliche Anspruch des Verletzten unterliegt, und gegenüber dem Sozialversicherungsträger als Legalzessionar beginnt keine neue Verjährungsfrist zu laufen.
RS0035896 Rechtssatz 06.09.1950Zivilrecht
Bei Bestätigung eines stattgebenden Zwischenurteiles ist über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens nicht zu entscheiden.
RS0045190 Rechtssatz 20.12.1979Zivilrecht
Der Forderungsübergang erfolgt sowohl nach § 1542 RVO (deutscher Rechtsbereich) als nach österreichischem Recht sofort mit der Entstehung des Schadenersatzanspruches.
RS0080594 Rechtssatz 22.01.1970Zivilrecht
Der Ausdruck "Schadenersatzanspruch" im § 67 VersVG 1958 erfasst nicht nur Schadenersatzansprüche im eigentlichen Sinn; er ist vielmehr im weitesten Sinn zu verstehen und bezieht sich auch auf Rückgriffsansprüche, Ausgleichsansprüche, Bereicherungsansprüche …
RS0107782 Rechtssatz 18.06.1997Zivilrecht
Eine gesetzliche Pflicht zur Hilfeleistung schließt bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen die Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag nicht aus.
RS0111143 Rechtssatz 24.11.1998Zivilrecht
Bei jeder auszulegenden generellen Rechtsnorm ist dasjenige als deren Zweck maßgeblich, was sich in wertender Beurteilung als ihr eigentlicher Sinn und damit als Begrenzung des Rechtswidrigkeitszusammenhangs erschließt. Dabei darf dem Gesetzgeber nicht ein …
RS0116986 Rechtssatz 24.10.2002Zivilrecht
Für den Sozialversicherungsträger, der gemäß § 332 ASVG eine Schadenersatzforderung des Verletzten (Sozialversicherten) schon im Zeitpunkt des Entstehens der Schadenersatzforderung erwirbt, beginnt die Verjährungsfrist des § 1489 ABGB erst dann zu laufen, w …
RS0127852 Rechtssatz 24.04.2012Zivilrecht
Beim Zwischenurteil gemäß § 393a ZPO zur (verneinten) Verjährung wird nur die allfällige (nicht gegebene) Verjährung des Klagsanspruchs beurteilt und selbstständig im Instanzenzug überprüfbar, bevor ein uU umfangreiches (Beweis- )Verfahren über die übrigen …
RS0128615 Rechtssatz 19.12.2012Zivilrecht
Auch für das Zwischenurteil zur Verjährung nach § 393a ZPO gilt der Kostenvorbehalt nach § 393 Abs 4 ZPO.
RS0128783 Rechtssatz 24.01.2013Zivilrecht
Die Kostentragungsregel des § 16 Abs 1 Stmk WaldschutzG bewirkt eine Schadensverlagerung, weshalb der Bund gemäß § 16 Abs 4 Stmk WaldschutzG berechtigt ist, all jene Kosten, die er gemäß § 16 Abs 1 bis 3 leg cit den Feuerwehren zu ersetzen hat, vom Schädige …
RS0128784 Rechtssatz 24.01.2013Zivilrecht
Analog zum Beginn der Verjährungsfrist bei Sozialversicherungsträgern (RIS-Justiz RS0116986) kommt es im Fall des Kostenersatzes durch den Bund gemäß § 16 Stmk Waldschutzgesetz nicht auf die Kenntnis der Feuerwehren (oder allenfalls der geschädigten Waldeig …
RS0128785 Rechtssatz 24.01.2013Zivilrecht
Wie bei § 332 ASVG gründet die Ersatzpflicht des Bundes gemäß § 16 Stmk WaldschutzG im öffentlichen Recht.
RS0128786 Rechtssatz 24.01.2013Zivilrecht
Ein Zwischenstreit liegt vor, wenn es um einen Streit über einen nicht den Klagsanspruch an sich betreffenden Punkt geht.