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Entscheidung 2 Ob 75/14i×

Entscheidung 2 Ob 75/14i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0035266 Rechtssatz 04.02.1976Zivilrecht
Die Richtigstellung der Parteienbezeichnung findet dort ihre Grenze, wo es sich um den Mangel der Sachlegitimation handelt. Dieser kann nicht im Wege der Berichtigung beseitigt werden.
RS0035319 Rechtssatz 23.11.1960Zivilrecht
Zwischen dem Kläger und derjenigen Person, die eine nach Namen, Beruf und Anschrift auf sie passende Klage in Empfang genommen hat, entsteht dadurch, auch wenn sie sachlich nicht geklagt werden sollte, ein unechtes Prozessverhältnis, hinsichtlich dessen Bee …
RS0035924 Rechtssatz 17.09.1980Zivilrecht
Die Frage der Zulässigkeit einer Parteiberichtigung ist ein Zwischenstreit, mit dem diese bestimmte Streitfrage unabhängig vom Ausgang der Hauptsache für die Instanzen endgültig erledigt wird.
RS0039297 Rechtssatz 21.12.1993Zivilrecht
Die Existenz zweier Rechtssubjekte spricht für einen Parteiwechsel, die Existenz nur eines aber für eine bloße Berichtigung der Parteienbezeichnung.
RS0039300 Rechtssatz 05.03.1986Zivilrecht
Ergibt sich aus der Klagserzählung - etwa durch Bezugnahme auf eine Rechnung, von der die in Anspruch Genommenen wissen mussten, wen sie betraf - wer Beklagter sein sollte, liegt selbst in der Einbeziehung eines anderen Rechtssubjektes keine Klagsänderung, …
RS0039313 Rechtssatz 28.06.1989Zivilrecht
Wird die Bezeichnung der beklagten Partei zulässig auf ein anderes Rechtssubjekt umgestellt, besteht kein Prozessrechtsverhältnis mehr mit dem bisher als beklagte Partei aufgetretenen Rechtssubjekt; ein von dieser Partei erhobener Rekurs ist daher zurückzuw …
RS0039337 Rechtssatz 10.10.1991Zivilrecht
Nur dann, wenn sich aus dem Inhalt der Klage eindeutig und in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ergibt, dass die nur auf Grund der Angaben im Kopf der Klage als Beklagter behandelte Partei nicht die nach dem gesamten Inhalt der Klage richtig als Bek …
RS0039871 Rechtssatz 13.07.1955Zivilrecht
Kein unbehebbarer Mangel der Parteifähigkeit liegt vor, wenn sich aus dem Klagsvorbringen eindeutig und klar ergibt, gegen wen die Klage gerichtet ist und nur die Parteienbezeichnung unrichtig gewählt wurde (vgl 1 Ob 653/52 in EvBl 1953 Nr 93, 4 Ob 129/53 u …
RS0058149 Rechtssatz 18.06.1970Zivilrecht
Die Haltereigenschaft ist nach objektiven Gesichtspunkten zu betrachten; es kommt nicht darauf an, ob sich die in Anspruch genommene Person als Halterin betrachtet.
RS0058249 Rechtssatz 14.11.1968Zivilrecht
Keine Mithaltereigenschaft dessen, auf dessen Namen das Kraftfahrzeug zugelassen ist und die Haftpflichtversicherung lautet, wenn eine andere Person das Kraftfahrzeug in ihrer ausschließlichen Verfügungsgewalt hat und für eigene Rechnung gebraucht.
RS0107893 Rechtssatz 19.06.1997Zivilrecht
Im Zwischenverfahren über die Identität der vom Kläger gewollten beklagten Partei und der nach seinen Klageangaben tatsächlich als geklagt anzusehenden Person ist jede vom Gericht (erster oder zweiter Instanz) als Partei behandelte Person verfahrensbeteilig …