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Entscheidung 2 Ob 75/18w×

Entscheidung 2 Ob 75/18w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0006604 Rechtssatz 20.12.1950Zivilrecht
Zur Parteistellung eines Verlassenschaftsgläubigers im Abhandlungsverfahren insbesondere bei jure crediti Einantwortung.
RS0006659 Rechtssatz 15.12.1937Zivilrecht
Ein Nachlassgläubiger, der eine Forderung zum Nachlass angemeldet hat, ist zur Anfechtung des Beschlusses berechtigt, mit dem ohne seine Einvernahme der Nachlass einem anderen Gläubiger an Zahlungsstatt überlassen wurde.
RS0007037 Rechtssatz 18.11.1970Zivilrecht
Hat das Rekursgericht einen Rekurs als unzulässig zurückgewiesen, ist es dem OGH verwehrt, anlässlich der Entscheidung über diesen - seiner Ansicht nach verfehlten - Zurückweisungsbeschlusses gleich in der Sache selbst zu erkennen, wenn dadurch der Instanze …
RS0007622 Rechtssatz 25.02.1986Zivilrecht
Im Verfahren nach § 73 AußStrG sind die im Konkurs (jeweils) geltenden Vorschriften über die Aussonderungs- und Absonderungsansprüche, über die Masseforderungen und über die Konkursforderungen sinngemäß anzuwenden. § 73 AußStrG regelt die Rangordnung und de …
RS0010743 Rechtssatz 12.07.1984Zivilrecht
Da der Geschenkgeber auf den Todesfall Eigentümer des Geschenkes bleibt, kann er darüber dinglich verfügen, soweit nicht bei Liegenschaften die Beschränkung seines Eigentums zugunsten naher Angehöriger im Sinn des § 364c ABGB einverleibt ist. Hat der Gesche …
RS0132591 Rechtssatz 17.12.2018Zivilrecht
Ein Schadenersatzanspruch aus der Verletzung eines Schenkungsvertrags auf den Todesfall ist – jedenfalls im Verhältnis zu den übrigen Verlassenschaftsgläubigern – wie ein Legat zu behandeln. Er ist daher, wie der Anspruch aus diesem Vertrag selbst, den übri …