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Entscheidung 2 Ob 80/16b×

Entscheidung 2 Ob 80/16b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0058677 Rechtssatz 24.06.1980Zivilrecht
Die gewöhnliche Betriebsgefahr eines aus einer Halteposition anfahrenden Sattelschleppers mit Rücksicht auf sein Gewicht, seine Länge und Breite, den erhöhten Raumbedarf beim Einbiegen sowie die wegen der Fahrzeuglänge erschwerte Möglichkeit der Verkehrsbeo …
RS0073173 Rechtssatz 17.05.1972Strafrecht
Der Vertrauensgrundsatz kommt demjenigen nicht zugute, der das unrichtige oder zumindest verkehrsbedenkliche Verhalten des anderen bereits in einem Zeitpunkt erkennen kann, in dem für ihn noch eine zumutbare Reaktion möglich war (vgl Lotheissen in ZVR 1962, …
RS0073429 Rechtssatz 22.11.1962Zivilrecht
Der Vertrauensgrundsatz wird dadurch eingeschränkt, dass derjenige Verkehrsteilnehmer, der das vorschriftswidrige Verhalten des anderen erkannte, nicht darauf vertrauen darf, dass sich dieser in weiterer Folge doch noch richtig verhalten werde. Vielmehr ist …
RS0073513 Rechtssatz 15.04.1971Zivilrecht; Strafrecht
Jede unklare Verkehrssituation ist im bedenklichen Sinne auszulegen; insbesondere ist ihr auch durch Abstehen von einem Überholmanöver Rechnung zu tragen (so schon ZVR 1966/92).
RS0074752 Rechtssatz 16.12.1982Zivilrecht
Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, ist beim Abbremsen keine Rücksichtnahme auf den nachfolgenden Verkehr erforderlich; in diesem Fall kann und muss es in Kauf genommen werden, dass der Lenker eines nachfolgenden Fahrzeuges vom jähen Bremsen überrasch …
RS0075048 Rechtssatz 18.11.1982Zivilrecht
Ein jähes Abbremsen ist nicht "verkehrsbedingt", wenn es wegen eines zu geringen Sicherheitsabstandes notwendig wurde.
RS0124795 Rechtssatz 20.05.2009Zivilrecht
Hat der Kläger mit weniger als 10 % des Gesamtstreitwerts obsiegt, so ist die Anwendung des § 43 Abs 2 erster Fall ZPO zugunsten der beklagten Parteien nicht zu beanstanden.
RS0128516 Rechtssatz 20.11.2012Zivilrecht
Eine „spurhaltende Vollbremsung“ ist dem „normalen Betrieb“ eines Kraftfahrzeugs zuzurechnen.