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Entscheidung 2 Ob 92/24d×

Entscheidung 2 Ob 92/24d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0073353 Rechtssatz 29.05.1991Zivilrecht
Ein Radfahrer, der von einem gekennzeichneten Radfahrstreifen (§ 2 Abs 1 Z 7 StVO) bei Grünlicht in die Kreuzung einfährt, darf als "Benützer des freigegebenen Fahrstreifens" von dem Lenker eines gleichzeitig in die Kreuzung in der Absicht, nach rechts einz …
RS0075067 Rechtssatz 27.09.1979Zivilrecht
Bei einer durch Lichtzeichen geregelten Kreuzung ergibt sich die Beantwortung der Frage, wer fahren darf und wer anzuhalten hat, ausschließlich aus § 38 StVO.
RS0075345 Rechtssatz 29.10.1970Zivilrecht
Grünes Licht bedeutet kein absolutes Gebot, das Zeichen "Freie Fahrt" zu befolgen; es befreit den Verkehrsteilnehmer nicht von der Verpflichtung, die Verkehrslage zu beobachten und seine Weiterfahrt danach einzurichten.
RS0124318 Rechtssatz 30.10.2008Zivilrecht
Den Fußgängern und Radfahrern erwächst aus der Bestimmung des § 38 Abs 4 Satz 3 StVO das Recht auf ungehinderte und ungefährdete Überquerung der Fahrbahn bei Grünlicht der für sie geltenden Lichtsignale auf einem vorhandenen Schutzweg beziehungsweise einer …
RS0124319 Rechtssatz 30.10.2008Zivilrecht
Die Bestimmung des § 9 Abs 2 StVO verliert auf durch Lichtzeichen geregelten Kreuzungen ihre Bedeutung.
RS0134854 Rechtssatz 25.06.2024Zivilrecht
E-Scooter-Fahrern erwächst bei (berechtigter) Benützung der Fahrbahn auf dem freigegebenen Fahrstreifen - unabhängig vom Vorhandensein einer Radfahrerüberfahrt - aus § 38 Abs 4 Satz 3 StVO das Recht auf ungehinderte und ungefährdete Überquerung der Fahrbahn …