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Entscheidung 2 Ob 96/25v×

Entscheidung 2 Ob 96/25v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0016769 Rechtssatz 13.07.1966Zivilrecht
1.) Für die Frage, ob ein Schiedsgutachtervertrag oder ein echter Schiedsvertrag vorliegt, ist maßgebend, ob die bestellten Vertrauensmänner einen Rechtsstreit zu entscheiden oder ob sie bloß eine Tatsache festzustellen oder die Höhe einer Leistung festzust …
RS0020997 Rechtssatz 14.06.1951Zivilrecht
Auf den Umstand, dass die Klagsforderung nur Zug um Zug gegen eine vom Kläger zu erbringende Gegenleistung zu erfüllen ist, ist von Amts wegen nicht Bedacht zu nehmen. Dem Erfordernis des § 1052 ABGB ist Genüge getan, wenn der Kläger im Laufe des Rechtsmitt …
RS0081234 Rechtssatz 13.07.1966Zivilrecht
Nur offenbar unbillige Schiedsgutachten können bekämpft werden. Offenbar unbillig ist ein Schiedsgutachten dann, wenn es die Maßstäbe von Treu und Glauben in gröbster Weise verletzt und seine Unrichtigkeit für eine sachkundigen und unbefangenen Beurteiler s …
RS0106359 Rechtssatz 26.07.1996Zivilrecht
Das Ergebnis eines Schiedsgutachtens ist grundsätzlich für die Parteien und das Gericht materiell-rechtlich bindend. Diese Rechtsfolge entspricht dem Zweck des Schiedsgutachtens, einem zeitaufwendigen und kostenspieligen Rechtsstreit vorzubeugen. Daher soll …
RS0106360 Rechtssatz 26.07.1996Zivilrecht
Nicht jede objektive, sondern nur eine qualifizierte Unrichtigkeit beraubt das Schiedsgutachten seiner bindenden Wirkung. Ein unrichtiges Schiedsgutachten mag von anfechtbaren Unterlagen ausgegangen sein, falsche Methoden angewandt haben oder auch Rechenfeh …