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Entscheidung 3 Ob 116/11x×

Entscheidung 3 Ob 116/11x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0041719 Rechtssatz 01.06.1976Zivilrecht
Die Rechtsrüge ist nicht gehörig ausgeführt, wenn die Rechtsauffassung des angefochtenen Urteils als "völlig unrichtig" bezeichnet wird, denn es handelt sich nur um eine begründungslos gebliebene Ablehnung der Richtigkeit von rechtlichen Schlussfolgerungen …
RS0043573 Rechtssatz 26.05.1954Zivilrecht
Hat die unterlegene Partei ihre Berufung nicht auch auf den Berufungsgrund einer unrichtigen Sachbeurteilung gestützt, so kann sie die von ihr versäumte Rechtsrüge in der Revision nicht mehr nachtragen (EvBl 59 Nr 283, EvBl 54 Nr 345).
RS0043603 Rechtssatz 15.12.1987Zivilrecht
Die Rechtsrüge ist nicht dem Gesetz gemäß ausgeführt, wenn nicht dargelegt wird, aus welchen Gründen - ausgehend vom von den Vorinstanzen festgestellten Sachverhalt - die rechtliche Beurteilung der Sache durch das Berufungsgericht unrichtig erscheint (§ 2 A …
RS0044358 Rechtssatz 16.02.1984Zivilrecht
Vertragsauslegung; außerordentliche Revision nicht angenommen: Vom Wortlaut ausgehend, Erforschung der Parteienabsicht unter Berücksichtigung der redlichen Verkehrsübung unter Heranziehung des Parteienverhaltens und ihrer Erklärungen, gemessen am Empfängerh …
RS0067620 Rechtssatz 17.12.1980Zivilrecht
Eine Verweigerung der bedungenen Dienste erfüllt den Kündigungsgrund nach § 19 Abs 2 Z 2 MG nur unter der Voraussetzung, daß es sich bei den verweigerten eigenen Dienstleistungen des Mieters um solche handle, die im vertraglich festgelegten Austauschverhält …