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Entscheidung 3 Ob 132/15f×

Entscheidung 3 Ob 132/15f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0016420 Rechtssatz 17.12.1980Zivilrecht
Die Sittenwidrigkeit einer Klausel hat noch nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
RS0110644 Rechtssatz 25.08.1998Zivilrecht
Wenn ein Teilzeitnutzungsrecht an einer Immobilie ("Time-Sharing") untrennbar an die Mitgliedschaft des Nutzungsberechtigten in einem ideellen Verein gebunden ist, ist eine übermäßig lange Bindung an die Vereinsmitgliedschaft sittenwidrig und widerspricht i …
RS0110645 Rechtssatz 25.08.1998Zivilrecht
Ein Teilzeitnutzungsverhältnis an einer Immobilie ("Time-Sharing") kann als Dauerschuldverhältnis aus wichtigem Grund jederzeit aufgelöst werden. Ist das Teilzeitnutzungsrecht übertragbar, liegt ein wichtiger Auflösungsgrund solange nicht vor, als dem Nutzu …
RS0121007 Rechtssatz 30.05.2006Zivilrecht
Nach § 6 Abs 1 Z 1 KSchG sind für den Verbraucher Vertragsbestimmungen iSd § 879 ABGB jedenfalls nicht verbindlich, nach denen er während einer unangemessen langen Frist an den Vertrag gebunden ist. Diese Norm bietet daher auch für Dauerschuldverhältnisse e …
RS0123616 Rechtssatz 10.06.2008Zivilrecht
Allgemein gilt, dass Unternehmer, die bei der Finanzierung vertraglicher Leistungen im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses ein hohes wirtschaftliches Risiko eingehen, ihre Vertragspartner längere Zeit binden müssen, um ihr kaufmännisches Risiko durch eine …
RS0128735 Rechtssatz 24.01.2013Zivilrecht
Eine geltungserhaltende Reduktion nicht ausgehandelter missbräuchlicher Klauseln im Individualprozess über ein Verbrauchergeschäft kommt aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH 14. 6. 2012, C‑618/10 [Banco Espanol de Crédito]) nicht …